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Dettling Toni · Ständerat · 2001-09-18

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 138 Absatz 1 gibt es zwei Probleme, nämlich die Sammelfristen für Initiativen und die Neueinführung der Kantonsinitiative.

Zunächst zu den Sammelfristen: Die bisher im Bundesgesetz über die politischen Rechte festgeschriebenen Sammelfristen sollen neu auf Verfassungsebene verankert werden. Sie stellen wie die Anzahl der verlangten Unterschriften eine wichtige Rahmenbedingung in der Anwendung der Volksrechte dar. Diese Neuregelung war in der Kommission unbestritten. Umstritten war dagegen die Dauer der Sammelfristen bei Initiativen. Eine knappe Mehrheit - mit dem Stichentscheid des Präsidenten - spricht sich für eine Verkürzung der Sammelfristen bei allen Formen der Volksinitiative von bisher 18 auf neu 12 Monate aus. Ziel dieser Verkürzung ist eine Beschleunigung des politischen Entscheidungsprozesses, welcher auch im Interesse der Initianten liegen kann. Die Minderheit I (Inderkum) will die geltende Frist von 18 Monaten beibehalten, da eine Verkürzung insbesondere Ad-hoc-Gruppierungen vor grosse Probleme stellen könnte; im Übrigen bringe die Verkürzung der Sammelfristen wenig und könne als blosses Herumschrauben an den Volksrechten zu einer Gefährdung der Vorlage führen.

Ich ersuche Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen und die Sammelfristen für Initiativen von 18 Monaten auf 12 Monate zu verkürzen. Persönlich werde ich allerdings die Minderheit I unterstützen.

Ich schlage vor, dass wir jetzt zunächst das Problem der Sammelfristen behandeln und nachher die Frage der Kantonsinitiative angehen.

[VS]

Abs. 1 (Sammelfristen) - Al. 1 (Délais de récolte)

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