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Huber Gabi · Nationalrat · 2014-06-18

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich glaube, wir müssen uns bei der Beratung dieses Geschäftes stets vor dem geistigen Auge halten, dass es bei der Umsetzung der Gafi-Empfehlungen um die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geht, also nicht um Kirschenstehlen, sondern um schwere Verbrechen. Weil Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung grenzüberschreitenden Charakter haben, wirkt die Schweiz bekanntlich in der Gafi seit deren Gründung im Jahr 1989 aktiv mit.

Bedingt durch die Entwicklung der Finanzkriminalität, der Finanzkrise und natürlich auch des internationalen Drucks auf das Bankkundengeheimnis hat die Gafi ihre Empfehlungen revidiert und dabei den Fokus insbesondere auf die Bekämpfung von Geldwäscherei und Steuerhinterziehung gelegt. Angespornt wurde diese Revision offenbar auch noch von entsprechenden Erklärungen der G-8 und der G-20.

Die Vorlage, mit der die schweizerische Gesetzgebung, soweit dies noch erforderlich ist, an die revidierten Empfehlungen angepasst werden soll, ist nun wahrlich kein Zuckerschlecken. Der internationale Standard geht immer mehr in die Richtung, dass jeder Mann und jede Frau unter Generalverdacht gestellt wird: Geldgeschäfte sowohl im Privat- wie auch im Geschäftsleben - eigentlich eine Selbstverständlichkeit - erhalten den Status eines potenziellen Verbrechenstatbestandes. Das Wirtschaftsleben wird bürokratisiert, blockiert und verkompliziert.

Bei der Umsetzung der internationalen Standards - und hier konkret der Gafi-Empfehlungen - geht es auch immer wieder um die Frage: Was wird wirklich verlangt, um bei der Überprüfung der Umsetzung zu bestehen? Was ist Swiss Finish, und was wäre auch noch schön zu haben? Diese Abgrenzung nimmt ab und zu den Charakter einer Glaubensfrage an.

Auch die FDP-Liberale Fraktion will einen gesunden und prosperierenden Finanzplatz. Ein sauberer Finanzplatz ist auch für einen starken Werkplatz unabdingbar, und irgendwann geht es am Ende dann immer auch um Arbeitsplätze. Was wir ausdrücklich nicht wollen, ist, dass die Schweiz mehr umsetzt als alle anderen Staaten oder obendrauf noch einen Swiss Finish setzt. Auch wenn wir uns den internationalen Regulierungen anzupassen haben, gilt es Augenmass zu bewahren, und insbesondere muss der Anspruch der Praxistauglichkeit bestehen bleiben.

Unsere Fraktion wird deshalb in der Detailberatung, von einer oder zwei Ausnahmen abgesehen, die Kommissionsmehrheit unterstützen. Die Einzelanträge werden wir, bis auf eine Ausnahme vielleicht, ablehnen. Wir werden darauf zu sprechen kommen.

Nichteintreten, wie dies die Minderheit Rutz Gregor verlangt, betrachten wir als nicht zielführend. Sie können schon, Herr Kollege Rutz, hier eine 1.-August-Rede halten, auf die Pauke hauen und sagen, wir müssten nicht machen, was die anderen sagen. Es macht keinen Sinn, hier auf Arbeitsverweigerung zu machen. Und Eintreten ist auch keine Ausrede, glauben Sie mir das!

Wie bereits heute feststeht, wird die Schweiz Mitte 2015 im vierten - nicht im ersten oder zweiten - Evaluationszyklus erneut darauf geprüft, ob ihre nationale Gesetzgebung mit den Gafi-Empfehlungen übereinstimmt, wobei der Fokus erstmals auf die Wirksamkeit der Systeme zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gerichtet wird. In diesem Sinne sind einige Anpassungen halt unumgänglich. Im Zentrum steht, wie gesagt, dass wir bei diesen Anpassungen in der Detailberatung Augenmass bewahren.

Das Gleiche gilt für den Antrag der Minderheit Nidegger, welche die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen will, mit dem Auftrag, "sich einzig auf die Empfehlungen der Gafi" zu beschränken - aber "ohne Steuerbereich"! Man kann doch den Bundesrat nicht im Ernst dazu zwingen, seine Vorlage im Nachhinein als nicht auf die Ziele der Gafi ausgerichtet zu deklarieren! Der Steuerbereich ist gerade der Bereich, für den der Handlungsbedarf erkennbar bzw. gegeben ist. Wir haben ja darauf gepocht, dass genau in diesem Punkt die Revision der Steuerstrafrechts-Gesetzgebung nicht vorgezogen wird. Das hat der Bundesrat anerkanntermassen aufgenommen und die Vernehmlassungsvorlage und die Vorlage, die wir jetzt beraten, geändert. Wir haben in diesem Zusammenhang einen Minderheitsantrag zur Vortat deponiert, auf den wir dann noch zu sprechen kommen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass unsere Fraktion diese Vorlage als notwendiges Übel betrachtet. Wir werden eintreten und den Rückweisungsantrag ablehnen. Einem Nichteintretensantrag gleich kommen auch sämtliche Minderheitsanträge von Kollege Schwander. Er will alle von der Kommission beschlossenen Änderungen wieder streichen. Deshalb wird unsere Fraktion diese Minderheitsanträge ablehnen.