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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-06-18

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Vorlage steht unter dem Motto: "Die Not marschiert, und wir marschieren mit". Nun stellt sich die Frage, was "die Not" ist. Es ist natürlich nicht so, dass wir nichts gemacht hätten oder nichts machen. Es ist auch nicht so, dass wir von der SVP sagen: "Nach uns die Sintflut!" Den Geldwäschereiartikel haben wir in einer Zeit gemacht, als die G-20 bzw. die G-7 noch im Winterschlaf war - ich war dabei, als wir diesen Artikel gemacht haben. Das heisst nicht, dass wir jetzt einfach ruhen können, aber ich frage mich, ob wir hier einer gewissen Not oder, anders gesagt, der Machtpolitik folgen wollen oder nicht.

Geht es tatsächlich noch um die Sache, um den Inhalt? Oder worum geht es? Wir müssen uns als Land einmal die Frage stellen: Haben wir effiziente und wirksame Mittel für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung? Diese Frage müssen wir sowohl rechtlich als auch organisatorisch und personell beantworten. Hier geht es um einen Teilbereich, nämlich um den rechtlichen Bereich. Ich habe hier schon x-mal darauf hingewiesen, dass wir auch in organisatorischer und personeller Hinsicht Mängel haben. Aber haben wir tatsächlich rechtliche Mängel?

Schauen wir doch einmal die Vorlage an. Die Schlagworte werden nach wie vor heissen: "Geldwäscherei", "Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei", "wirtschaftlich berechtigte Personen", "politisch exponierte Personen", "Bargeldzahlungen", "Inhaberaktien". Das sind mehr oder weniger die wichtigsten Stichworte, mit denen wir uns herumschlagen, und da sagen wir: Ja, genau hier müssen wir etwas machen. Aber stellen wir uns doch einmal die Frage: Müssen wir in rechtlicher Hinsicht etwas machen, oder müssen wir allenfalls in organisatorischer und personeller Hinsicht etwas machen? Diese Fragen sind wir gar nicht angegangen.

Ich bin der Meinung, dass wir im rechtlichen Bereich eine Generalklausel haben, die in der Fachwelt, nachdem wir sie eingeführt hatten, auch weltweit gerühmt wurde und nach wie vor gerühmt wird. Wir haben eine Generalklausel; wir müssen doch gar keine Einschränkung vornehmen. Wir haben geschrieben: "Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Eine Generalklausel - was wollen wir hier noch mehr? Wenn ich dies als Vertreter der Strafverfolgungsbehörde lesen würde, wäre der Auftrag für mich klar: Es betrifft nicht nur die Banken - ich spreche hier nicht einfach von Finanzintermediären -, sondern alle. Was wollen wir hier noch mehr?

Ich bin diesem Thema in der angelsächsischen Literatur nachgegangen und habe versucht, sie zu übersetzen - ich kann nicht so gut Fachenglisch -, aber ich habe nirgends eine solche Generalklausel gefunden, nirgends! Jetzt müssten wir doch hingehen und sagen: Fehlt es allenfalls an organisatorischen und personellen Mitteln und Massnahmen? Das ist die Kernfrage in unserem Land! Die organisatorischen und die personellen Fragen haben wir aber schon Mitte der Neunzigerjahre diskutiert! Dort könnten wir noch einige Anstrengungen machen. [PAGE 1164]

Ich bitte Sie hier, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Ich habe schon in der Kommission folgendes Sprichwort erwähnt: Marschieren wir nicht schneller, als die Musik spielt! Natürlich wird es gefährlich, wenn wir aus dem Takt fallen, aber gefährlicher ist es, wenn die Leute an der Spitze schneller marschieren, als die Musik spielt; und am Gefährlichsten ist es, wenn wir die Melodie nicht kennen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.