Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden bei Artikel 52 Absatz 2 die Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) unterstützen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es überhaupt nicht einsehbar ist, weshalb ausgerechnet kirchliche Stiftungen hier ausgenommen werden sollen. Frau Huber hat gesagt, man könne ja den Behelf nehmen, dass sie dann einfach nicht mehr als juristische Personen gelten. Das ist meines Erachtens aber der falsche Ansatz. Richtig ist, dass es diese Stiftungen in der Schweiz in grosser Anzahl gibt, dass sie teilweise auch sehr weit über rein karitative Zwecke hinaus tätig sind und dass sie teilweise sehr grosse Vermögen verwalten. Hier etwas Klarheit und Transparenz zu schaffen kann in meinen Augen nicht schaden. Die allfällige Umwandlung in einen Verein, der absolut keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt, steht den kirchlichen Stiftungen ja auch noch offen.
Den Antrag der Minderheit II (Schwander), die gleich alles streichen will, lehnen wir ab. Die Gafi verlangt hier für einmal relativ klar, dass Transparenz darüber geschaffen werden soll, wer hinter solchen juristisch unabhängigen Finanzkonstrukten steht. Dass es in den USA oder auch in England, Kollege Schwander, natürlich noch ganz andere Konstrukte gibt, ist uns auch klar. Wir können aber nicht dorthin schielen und schauen, was für Schlupflöcher man dort schafft. Meines Erachtens werden auch diese in den nächsten Jahren relativ schnell gestopft werden. Wir müssen uns auf unser Rechtssystem stützen und schauen, was wir hier haben.
Bei Artikel 970a, den Veröffentlichungen, werden wir der Mehrheit folgen. Die Gafi verlangt nirgendwo, dass wir ein solches öffentliches Register schaffen. Es würde auch nicht wirklich viel helfen. Wir haben dafür ganz andere Instrumente. Wie ich beim Eintreten schon gesagt habe, unterstützen wir es auch, dass beim Liegenschaftshandel nur noch bis maximal 100 000 Franken in bar gezahlt werden können. Hier haben wir also Instrumente und Massnahmen, um Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen. Die Offenlegung sämtlicher Handänderungen im Bereich der Immobilien macht absolut keinen Sinn. Ich finde auch, dass man nicht jeden oder jede, der oder die ein Grundstück kauft oder veräussert, gleich irgendwie unter den Generalverdacht der Geldwäscherei stellen muss. Das gehört nicht hierher.