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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-09-18

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-18

Wortprotokoll

Es geht in unserer heutigen Diskussion um eine Weiterentwicklung unserer Volksrechte. Es finden kein Umbau und kein Systemwechsel statt. Ich bin überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Es geht um eine Verfeinerung unserer Volksrechte, wie es bereits Ihr Kommissionssprecher gesagt hat. In diesem Sinne ist die Reform zukunftsgerichtet. Es sind aber dennoch Mut und Bereitschaft zu Veränderungen gefordert. Diese Eigenschaften haben die vorberatenden Kommissionen mit ihrer Arbeit bewiesen, und es gilt nun, auf dieser Grundlage die Arbeiten weiterzuführen und den Mut und die Bereitschaft der Kommissionen für Änderungen auch aufzunehmen.

Die Rahmenbedingungen für unsere Volksrechte haben sich im Laufe der Zeit geändert: einerseits, wenn wir die verschiedenen Reformen in ihrer Gesamtheit betrachten, die Reformen des politischen Systems, und andererseits, wenn wir die Herausforderungen im internationalen Bereich betrachten; diese haben sehr stark zugenommen. Unsere Volksrechte müssen diesem Spannungsfeld Rechnung tragen, sie müssen den internationalen Verpflichtungen und Verflechtungen Rechnung tragen, sie müssen der nationalen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen Rechnung tragen, und sie müssen auch der immer stärker werdenden zeitlichen Dringlichkeit in gewissen Fragen begegnen können.

Die Volksrechte sind ein zentraler Identifikationsfaktor. Die verschiedenen Landesteile, die verschiedenen Sprachen, die verschiedenen politischen Strömungen können sich über unsere Volksrechte einbringen, und somit sind unsere Volksrechte für unsere gelebte Demokratie in unserem Land unverzichtbar.

Mit Volksrechten brauchen die politischen Prozesse mehr Zeit. Das wird auch immer wieder kritisiert. Aber dadurch werden politische Trotzreaktionen und überhastete "Schnellschüsse" vermieden, und es wird auch der Einbezug verschiedener Standpunkte und Interessen ermöglicht. Damit haben wir für unseren Staat, für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft einen stabilen Rahmen. Ein System ist ja nicht per se richtig, nur weil es bereits existiert, es kann und muss auch immer wieder hinterfragt und allenfalls neuen Herausforderungen angepasst werden. Wir müssen also auch zu Reformen in unserem politischen System bereit sein.

Lassen Sie mich aber auch vor allem den vorberatenden Kommissionen und ihren Präsidenten an der Spitze danken. So danke ich dem Präsidenten der Subkommission Ihres Rates, Herrn Toni Dettling, dem Präsidenten der Subkommission des Nationalrates, Herrn Jean-Michel Cina, aber auch dem Präsidenten Ihrer Staatspolitischen Kommission, Herrn Maximilian Reimann, dass sie diese Volksrechtsreform wieder aufgenommen und so zügig ins Plenum getragen haben.

Ich möchte Ihnen bereits beim Eintreten noch ein paar Gedanken zu verschiedenen Fragen mitteilen: Grundsätzlich, und das hat Ihr Kommissionssprecher bereits klar gemacht, unterstützt der Bundesrat die Hauptpfeiler der Vorlage Ihrer Kommission, insbesondere die allgemeine Volksinitiative und auch die Reform des Staatsvertragsreferendums. Beim Staatsvertragsreferendum möchte der Bundesrat allerdings nicht so weit gehen wie der Entwurf Ihrer Kommission, zudem möchten wir die Möglichkeit schaffen, dass über Staatsvertrag und Umsetzungserlass in einem Paket abgestimmt werden kann.

Bei der generellen Verkürzung der Fristen für alle Formen der Initiative und bei der Unterschriftenzahl für die allgemeine Volksinitiative kann der Bundesrat Ihrer Kommission nicht folgen. Wir schlagen ein differenzierteres System vor, in dem die allgemeine Volksinitiative als konstruktives Instrument attraktiver ausgestaltet wird. Der Bundesrat glaubt, dass eine solche Lösung auch politisch eine grössere Chance hat als die einseitige Erschwerung der Initiativrechte durch die Verkürzung der Sammelfristen und durch eine zu hoch angesetzte Unterschriftenzahl für die allgemeine Volksinitiative.

Einen Beitrag zur Stärkung des Föderalismus würde die Einführung der Kantonsinitiative leisten, welche der Bundesrat unterstützt.

Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen Ihrer Kommission für eine Reform der Volksrechte. In einzelnen Punkten werde ich Änderungen beantragen.

Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.