Wicki Franz · Ständerat · 2001-09-18
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Wir hatten noch eine andere Sitzung, deshalb meine Verspätung. Allem Anschein nach hat Frau Bundesrätin Metzler bereits gesprochen. Ich kann mir etwa vorstellen, was sie gesagt hat, sicher war das meiste richtig. (Heiterkeit)
In der heutigen Vorlage geht es um eines der Wesens- und Identitätsmerkmale unseres politischen Systems, es geht um die Volksrechte. Diese direktdemokratischen Institutionen verbinden die repräsentative Demokratie mit der direkten Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. So bestimmen die Bürgerinnen und Bürger das politische Geschehen in der Schweiz zu einem massgeblichen Teil mit. Die Volksrechte prägen das politische Leben in der Schweiz seit mehr als einem Jahrhundert. Ohne sie hätte die Geschichte unseres Landes wohl einen anderen Verlauf genommen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind nicht nur die Möglichkeiten, am staatlichen Geschehen mitzuwirken, massgebend, sondern für sie ist auch wichtig, dass der Staat fähig ist, die Probleme sach- und auch zeitgerecht zu lösen. Wenn wir demnach an den Volksrechten etwas ändern und reformieren wollen, muss es das Ziel sein, die Funktionsfähigkeit der direkten Demokratie für die Zukunft zu sichern. Der Bundesrat hat daher in seiner Botschaft vom 20. November 1996 zum Bundesbeschluss über die Reform der Volksrechte zu Recht erklärt, die direkte Demokratie solle auch in Zukunft lebendig bleiben, die rein quantitative Nutzung der Volksrechte könne aber kein alleiniges Kriterium oder kein alleiniger Gradmesser sein; entscheidend seien auch qualitative Elemente. Er betonte damals, die Volksrechte sollten vor allem dort zum Tragen kommen, wo es um Wichtiges und um Grundsatzentscheide geht. Es geht also um eine Konzentration auf wesentliche Entscheide. Daher sucht der Bundesrat nach einem neuen Gleichgewicht zwischen einer Verfeinerung der Instrumente und einer Erhöhung der Hürden für deren Gebrauch. Mit der Erhöhung der Hürden wollte der Bundesrat sicherstellen, dass die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der politischen Institutionen gewahrt bleiben.
Die heutige Vorlage trägt diesen Grundgedanken und Zielsetzungen teilweise Rechnung: Das Staatsvertragsreferendum wird erweitert, und es wird neu das Instrument der allgemeinen Volksinitiative eingeführt. Wenn wir jetzt aber neue Instrumente einführen, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass das demokratische System nicht überfordert wird. Es ist eine Tatsache, dass die Zahl der Initiativen und Referenden in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Dies muss nun auch auf allen Ebenen verdaut werden. Der politische Prozess erträgt es schlecht, dass es ständig noch mehr Abstimmungen gibt. Auch darf der Aufwand, den eine [PAGE 486] Volksinitiative für Verwaltung, Bundesrat und Parlament mit sich bringt, nicht vergessen werden. Der Bundesrat hat daher in seiner seinerzeitigen Volksrechte-Reform-Botschaft richtigerweise vorgeschlagen, die Unterschriftenzahlen zu erhöhen. Er betonte in der Botschaft vom November 1996, eine Erhöhung der Unterschriftenzahl dränge sich auf.
Die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung belegen unmissverständlich, wie sich die Unterschriftenzahlen und die Gesamtzahl der Stimmberechtigten im Laufe der Jahre und Jahrzehnte auseinander entwickelt haben. Ich erinnere an die damalige Aussage von Bundespräsident Arnold Koller, der in der Kommission erklärt hat: Wenn für die Partialrevision im letzten Jahrhundert fast acht Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben mussten und es heute nur noch 2 Prozent sind, dann müssen wir einmal den Mut haben, die Unterschriftenzahlen anzupassen.
Die Bürgerinnen und Bürger an die Urne zu rufen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine repräsentative Anzahl Stimmberechtigter ein Anliegen unterstützt. Was der Bundesrat im November 1996 gesagt hat, trifft nach wie vor zu: "Auch kann nur ein angemessenes Verhältnis zwischen Unterschriftenzahl und Gesamtzahl der Stimmberechtigten die durch die Volksabstimmung verursachten Kosten rechtfertigen sowie den beachtlichen Aufwand, der für die Behörden damit verbunden ist. Um ein angemessenes Verhältnis wiederherzustellen, ist eine Anpassung der Unterschriftenzahl an die veränderten Gegebenheiten erforderlich." (BBl 1997 I 449)
Neben der Zunahme der Zahl der Stimmberechtigten sprechen auch andere Gründe für die Erhöhung der Zahl der erforderlichen Unterschriften: Die verbesserten Kommunikationsmittel machen es den Initianten und Initiantinnen erheblich leichter, an die Stimmberechtigten zu gelangen und Unterschriften zu sammeln. Das zeigt auch die Anzahl der zustande gekommenen Begehren. Zwischen 1978 und 1996 sind fast drei Mal mehr Initiativen zustande gekommen als zwischen 1892 und 1977.
Ich kenne die Kritik, die bereits bei der Verfassungsrevision gegen eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen vorgebracht worden ist. Ich bin mir bewusst, dass die Erhöhung der Unterschriftenzahl bei den direktdemokratischen Instrumenten Referendum und Verfassungsinitiative in unserem Parlament zurzeit kaum mehrheitsfähig ist. Darum verzichte ich auf einen entsprechenden Antrag.
Mit der heutigen Vorlage führen wir aber ein neues Instrument ein: Die allgemeine Volksinitiative. Mit ihr können die Stimmberechtigten in Form einer allgemeinen Anregung eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung verlangen. Die allgemeine Volksinitiative öffnet also die Volksrechte. Es sind nicht mehr nur Änderungen auf Verfassungsstufe, sondern auch auf Gesetzesebene möglich. Ich bin grundsätzlich nicht gegen dieses neue Instrument, kann ihm aber nur zustimmen, wenn die dafür erforderliche Unterschriftenzahl nicht zu tief angesetzt wird; denn bei der Einführung dieses neuen Instruments rechtfertigt es sich, die Unterschriftenzahl der angestiegenen Zahl der Stimmberechtigten anzupassen.
In diesem Sinne kann ich auf die Vorlage eintreten. Bei Artikel 139a unterstütze ich daher die Minderheit II, welche die Unterschriftenzahl auf 120 000 festlegt.