Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-06-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-06-18
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Baader, wir werden die verschiedenen Fälle in unserer Antwort zum Postulat auflisten, sofern Sie dieses annehmen. Beispielsweise bei der CS: Aus der Distanz beurteilt, wird sich diese 2,8-Milliarden-Dollar-Busse zusammensetzen aus einem Teil, der strafrechtlichen Charakter hat - das ist der grössere Teil, der nicht abzugsfähig ist -, und aus einem Teil, der tatsächlich Gewinnabschöpfungscharakter hat und damit auch abgezogen werden kann, denn damit wurde Gewinn erzielt, und der Gewinn wurde versteuert. Es gibt verschiedene andere Beispiele.
Ich kann Ihnen auch sagen: Ich habe Ihnen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Kartellkommission dargelegt, um aufzuzeigen, dass sich auch im Kartellbereich die Frage einer strafrechtlichen Komponente stellt. Man kann nicht sagen, überall dort, wo mit einem strafbaren Verhalten Gewinn erzielt worden sei, handle es sich per se um eine Gewinnabschöpfungskomponente und die Busse [PAGE 1158] sei deshalb abzugsfähig. Das ist zu einfach. Jeder Fall - da hat Herr Nationalrat Noser Recht - muss wirklich individuell analysiert werden. Man muss schauen - und das ist nicht ganz einfach -, welcher Teil einer Busse abzugsfähig ist und welcher nicht.