Baader Caspar · Nationalrat · 2014-06-18
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin unter Bezugnahme auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes erklärt, Kartellbussen hätten strafrechtlichen Charakter und seien demzufolge nicht mehr abzugsfähig, obschon sich Kartellbussen nach der Höhe des Umsatzes eines Unternehmens bemessen und obschon damit letztlich wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts erzielte, erhöhte Gewinne abgeschöpft werden. Wenn Kartellbussen nicht mehr als Gewinnabschöpfungen gelten sollen, können Sie mir dann bitte drei konkrete Beispiele nennen, bei denen eine Busse Ihrer Meinung nach noch als Gewinnabschöpfung gilt und damit abzugsfähig ist?