Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-09-18
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen gestehen, dass sich meine Begeisterung für diese Vorlage in engen Grenzen hält. Warum? Vor uns liegt ein Paket mit Änderungen im Bereich der Volksrechte. Dass wir nach dem unbefriedigenden Nein des Nationalrates zum letzten Versuch, die Volksrechte im Rahmen der Verfassungsreform gesamthaft zu überprüfen und zu revidieren, die Flinte nicht ins Korn geworfen haben, begrüsse ich ausdrücklich. Denn auch in diesem Bereich unserer Demokratie braucht es Anpassungen, wenn wir sowohl die unabdingbaren Mitwirkungsmöglichkeiten unseres Volkes in der Demokratie als auch die Funktionsfähigkeit unserer Institutionen, die Praktikabilität der politischen Willensbildung und die Entscheidungsfähigkeit unseres Staates schlechthin ernst nehmen wollen.
Das missglückte Reformpaket Volksrechte versuchte ein ausgewogenes Ganzes von Ausweitungen wie auch Verwesentlichungen bei den Volksrechten zu erzielen. Es zeigte sich aber, dass bei den einen nur die Erweiterungen, bei den anderen nur die Verwesentlichungen Anklang fanden. Eine Mehrheit für einen tarierenden Ausgleich fand sich nicht. Mit der nun vorliegenden, bescheideneren Reform wird dieser Pattsituation, so meine ich, elegant aus dem Weg gegangen. Man spricht nur noch von einer gezielten Behebung festgestellter Mängel am System der Volksrechte, von einer schlanken Reform. Man weckt damit den Anschein, es gehe gleichsam um technische, untergeordnete Belange. Dabei sind im Grunde genommen vom letzten Paket, so meine ich, vor allem die Ausbauelemente übernommen worden, während auf Verwesentlichungsschritte weitgehend verzichtet wurde.
Die Einführung der allgemeinen Volksinitiative stellt sicher insofern einen Fortschritt dar, weil wir auf diesem Weg faktisch sowohl eine Gesetzesinitiative wie auch ein nachträgliches Gesetzesreferendum einführen. Die Ausweitung des Staatsvertragsreferendums scheint angesichts der steigenden Bedeutung der Aussenpolitik in der Logik unserer Volksrechte zu liegen. Allerdings basiert es auf der zweifelhaften Überzeugung, die Volksrechte in der Aussenpolitik würden denselben politischen Mechanismen unterliegen wie in der Innenpolitik. Das könnte sich als folgenschwerer Irrtum erweisen, weil die bekannten Vorwirkungen der Volksrechte eine Lähmung oder zumindest eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit im aussenpolitischen Handeln des Kleinstaates Schweiz bewirken können und weil Volksabstimmungen in aussenpolitischen Angelegenheiten noch mehr, ja bedeutend mehr von Stimmungen und emotionalen Strömungen geprägt sein werden als Urnengänge in rein nationalen Angelegenheiten. Das haben wir doch in den letzten Jahren aufs Anschaulichste erlebt. Von einer Mängelbehebung lässt sich eigentlich nur bei den begrüssenswerten Vorschlägen sprechen, welche bei einer Abstimmung von Volk und Ständen und von beiden Räten Nullentscheide vermeiden sollen.
Der Antrag, bei der Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung die Frist für die Sammlung der Unterschriften auf 12 Monate zu verkürzen - er wurde nur knapp angenommen -, stellt einen zaghaften, wiewohl wenig überlebensfähigen Versuch in die richtige Richtung dar. Wenn nicht alles täuscht, dürfte auch der Minderheitsantrag Wicki zur Erhöhung der Unterschriftenzahl bei der Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung kaum beide Ratsdebatten überleben. Auf jeden Fall ist es nicht sehr überzeugend, das Unterschriftenquorum bei dieser Form der Initiative höher anzusetzen, aber nicht bei der rigideren Verfassungsinitiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes. Eigentlich müsste vor allem dort eine Erhöhung eingeführt werden.
Ich bin mit dieser Vorlage so nicht einverstanden. Die Vorlage stellt im Wesentlichen einen Ausbau der Volksrechte dar. Stehen wir dazu. Ich bedaure aber, dass die Bemühungen um eine Verwesentlichung im Dienste einer funktionsfähigen Demokratie im Sande verlaufen sind. Meine Begeisterung für diese Vorlage - Sie haben es gemerkt - hält sich in Grenzen. Sollten sich die Anträge, die über die Beschlüsse der Mehrheit unserer Kommission hinausgehen, im Parlament durchsetzen, könnte ich dieser Vorlage jedenfalls nicht mehr zustimmen.