Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2014-06-18
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Die SP setzt sich dafür ein, dass die Gafi-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung konsequent umgesetzt werden. Damit sage ich Ihnen nichts Neues. Es gehören auch die Anpassungen des Geldwäschereigesetzes dazu, namentlich was den Begriff der politisch exponierten Personen, der PEP, in Artikel 2a betrifft. Die Gafi-Empfehlungen sehen vor - das ist einer der Diskussionspunkte -, dass hohe Politikerinnen und Politiker, "les politiciens de haut rang", egal ob national oder international, zu den PEP gehören. Der Bundesrat schlägt vor, den Begriff der PEP auf inländische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen auszudehnen. Sie haben es vorhin gehört: Durch den Ständerat kommen auch die internationalen Sportverbände dazu. In der Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen wurden diese noch etwas genauer definiert - daher auch dieser Absatz 5, der mit dem Einzelantrag Büchel Roland korreliert.
Ich komme nun auf die einzelnen Absätze zu sprechen. Zu Absatz 1 und zum Thema Ausschluss der Mitglieder der Bundesversammlung: Die SP ist dezidiert der Meinung, dass entgegen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen auch die Mitglieder der Bundesversammlung zu den inländischen PEP gehören. Es gibt keinen nachvollziehbaren oder logischen Grund, weshalb Sie, meine Damen und Herren, hier ausgeschlossen sein sollten. Was unterscheidet Sie von anderen Politikerinnen und Politikern auf nationaler Ebene in anderen Ländern? Vielleicht, dass wir hier im Gegensatz zu anderen Parlamenten ein Milizparlament sind. Aber unsere Entscheidungsbefugnisse sind die gleichen oder gehen vielleicht sogar noch weiter als diejenigen ausländischer Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker.
Es gibt deshalb keinen Grund, entgegen den Gafi-Empfehlungen die nationalen Politikerinnen und Politiker, die Mitglieder der Bundesversammlung, von den PEP auszunehmen. Wenn es der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung dient, bin ich als Anwältin gerne bereit, eine PEP zu sein. Auch wenn ein ehemaliges Mitglied unserer Fraktion ebenfalls als PEP bezeichnet wurde und insofern betroffen war, befürwortet die SP-Fraktion doch eine Regelung für nationale PEP, welche auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einschliesst.
Es wird ja nicht unbedingt jede Person mit grossem Aufwand kontrolliert oder grundsätzlich verdächtigt. Der Bundesrat geht mit seinem Vorschlag von einem risikobasierten Ansatz aus, das heisst, es muss in jedem Fall eine Risikoanalyse gemacht und beurteilt werden, ob eine Geschäftsbeziehung ein erhöhtes Risiko darstellt und ob insofern die erhöhten Sorgfaltspflichten beachtet werden müssen.
Zu Absatz 2 betreffend die den PEP nahestehenden Personen: Hier geht es nach Ansicht der SP-Fraktion darum, dass wir auch juristische Personen erfassen können. Wir wollen keine Einschränkung auf natürliche Personen. Im Zusammenhang mit Geldwäscherei ist immer wieder von Briefkastenfirmen oder von Unternehmensstrukturen und Rechtskonstrukten, z. B. Trusts, die Rede, die dazu dienen, die wirklich wirtschaftlich Berechtigten zu verschleiern. Es gibt Fälle, die dies belegen. Als Nationalrätin aus dem Kanton Freiburg verweise ich auf zwei Beispiele aus meinem Kanton. Gemäss einem Artikel in "L'Hebdo" über Briefkastenfirmen gibt es eine Briefkastenfirma, die dem Obiang-Clan, einer korrupten Herrscherfamilie in Äquatorialguinea, gehört. Gemäss "La Liberté" wurde wegen Geldwäscherei eine US-amerikanische Untersuchung gegen eine weissrussische Bank geführt, die ebenfalls im Besitz einer Gesellschaft im Kanton Freiburg war.
Wenn wir die internationale Finanz- und Wirtschaftskriminalität bekämpfen wollen, müssen wir hier Transparenz schaffen. Wir wollen daher, dass die juristischen Personen ausdrücklich im Gesetz genannt werden, wie es mit dem Minderheitsantrag Kiener Nellen verlangt wird.
In Absatz 3 geht es, das hat Herr Schwaab schon ausgeführt, um die Frage, ob es 10 oder 25 Prozent Kapital sind, mit denen eine natürliche Person an einer juristischen Person beteiligt ist. Wann soll eine solche Person als wirtschaftlich berechtigte Person nach Absatz 3 gelten? Dieser Schwellenwert von 10 Prozent gilt bereits nach Fatca.
Die Cooling-down-Phase lehnen wir ab, das haben Sie ebenfalls von Frau Leutenegger Oberholzer gehört. Wieso sollte ein nationaler Politiker oder eine nationale Politikerin genau 18 Monaten nach Aufgabe der Funktion nicht mehr als politisch exponiert gelten? Das kann nicht mit einer Frist reglementiert werden. Wir beantragen daher ebenfalls die Unterstützung der Minderheit Leutenegger Oberholzer.
Jetzt möchte ich noch kurz auf die Sportverbände bzw. den Einzelantrag Büchel Roland zurückkommen. Dieser Einzelantrag ist neu hereingekommen. Wir haben im Rahmen der Diskussionen in der Kommission schon darüber gesprochen, wieweit diese Sportverbände einbezogen werden müssen, welche Sportverbände betroffen sind und welche Personen aus diesen Sportverbänden. Wir sind der Meinung, dass die Erläuterungen der Verwaltung in der Diskussion in der Kommission überzeugt haben, und lehnen daher den Einzelantrag Büchel Roland ab. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin hier noch das eine oder andere Beispiel geben. Wir hatten eine Liste erhalten, die uns eigentlich klar schien.
Wir werden daher den Einzelantrag Büchel Roland ablehnen. Im Weiteren werden wir die Minderheiten Leutenegger Oberholzer, Schwaab und Kiener Nellen unterstützen. Der Antrag der Minderheit II (Schwander) lehnen wir ab. Herr Stamm hat ja seinen Minderheitsantrag zurückgezogen.