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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-06-18

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, von einer Zahlungsbegrenzung für Bargeld abzusehen. Warum? In diesem Saal habe ich in den letzten elf Jahren immer wieder gehört: Freizügigkeit bezüglich Menschen, Waren und Geld! Immer wieder kamen diese Worte, im Zusammenhang mit der Globalisierung, im Zusammenhang mit der EU usw. Und jetzt plötzlich sollen wir kommen und sagen, wir möchten Bargeldbegrenzungen machen, wir möchten virtuelle Begrenzungen auf dem Internet machen.

Was wollen wir jetzt? Ich glaube kaum, dass wir kriminelles Handeln, das zuerst in den Köpfen von einzelnen Personen stattfindet, in den Griff bekommen, wenn wir plötzlich ein legales Zahlungsmittel - Bargeld ist ein legales Zahlungsmittel! - begrenzen. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Ihnen sagen, warum ich zwischendurch auch Bargeldzahlungen machen möchte: Weil ich eben persönlich erlebt habe, dass von meinem Konto Geld verschwunden ist, dass ich dieses Geld nie mehr gesehen habe - aufgrund einer kriminellen Handlung über die Banken. Auch dort kann das passieren. Also: Sicher ist überhaupt nichts in diesem Land, auch wenn es virtuell abläuft und keine Bargeldzahlungen mehr gemacht werden.

Ich möchte hier nochmals drei Punkte erwähnen:

1. Bargeld ist ein legales Zahlungsmittel. Wenn Sie das begrenzen möchten, dann bitte ich Sie, die über 40 Milliarden Franken an Bargeld, die in Umlauf sind, auch bei der Nationalbank zu begrenzen; dann nützt es dort eben auch nichts mehr.

2. Die Summe von 100 000 Franken ist willkürlich gewählt. Sie haben es gehört, man möchte tiefer gehen, auf 10 000 Franken. Das wäre dann der nächste Schritt. Ich sehe hier nicht ein, wieso man eine willkürliche Grenze setzen sollte.

3. Wenn wir schon in der Praxis sind, komme ich zum Immobilienbereich - Frau Badran, wenn Sie mir dazu eine Frage stellen möchten -: In den letzten fünfzehn Jahren habe ich Hunderte von Transaktionen oder Immobilienkäufen und -verkäufen am Schreibtisch erlebt, und in keinem einzigen Fall wurde mit Bargeld bezahlt. Vergessen Sie das einmal. Wenn mit Bargeld bezahlt wird, dann ist schon vorher kriminelles Handeln beabsichtigt, und es ist auch das Ziel. Sie können so viele Gesetze machen, wie Sie wollen, kriminelles Handeln können Sie mit einem Gesetz nicht verhindern, wenn der Mensch so veranlagt ist.

Ich bitte Sie, hier dem Streichungsantrag meiner Minderheit zuzustimmen.