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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-18

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich beginne mit Artikel 622 Absatz 1 OR. Die Minderheit Schwaab will die Inhaberaktie abschaffen und verbindet das mit einem Rückweisungsantrag. In der Tat haben ja das Global Forum und auch die Gafi moniert, in der Schweiz bestünden Probleme mit den Inhaberaktien. Der Bundesrat hat, wie Sie gehört haben, die Frage geprüft, ursprünglich war ja eine Abschaffung der Inhaberaktie vorgesehen. Der Bundesrat ist indes nun einen anderen Weg gegangen. Er versucht, den Richtlinien des Global Forums und der Gafi über den Weg der Meldepflichten - so kann man in diesem Fall sagen - gerecht zu werden.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Er widerspricht dem hier eingeschlagenen Weg; er versucht, das Transparenzproblem gewissermassen auf eine mildere Weise zu lösen und weist darauf hin: In der Schweiz haben wir 50 000 Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, ich glaube, von 220 000 Aktiengesellschaften insgesamt. Es ist also eine beträchtliche Zahl. Ich weiss jetzt nicht, ob die vorgenannte kantonale Verteilung stimmt oder nicht. Unabhängig davon - wie vorher moniert wurde - würde es einen beträchtlichen Aufwand verursachen, dies jetzt zu ändern. Es würde auch zu wirtschaftlicher Verunsicherung führen. Aus diesem Grund ist der eingeschlagene Weg, wie ihn Herr Schwaab vorsieht, hier nicht sinnvoll, zumal man sich auch fragen muss, ob diese Revision der richtige Ort ist, diese Frage zu lösen.

Ich komme zu Artikel 697i Absatz 1 OR. Es geht hier sicher um eine Schlüsselfrage in diesem Block. Es geht darum, ob die Meldepflicht der Aktionäre bezüglich des Erwerbs von Inhaberaktien immer gilt oder ob hier ein Schwellenwert besteht. Die Mehrheit hat sich, wie Sie nun mehrmals gehört haben, auf 250 000 Franken Kapital festgelegt.

Die Argumentation der Minderheit hat Ihnen jetzt auch die Frau Bundesrätin dargelegt. Richtig ist nach Ansicht der Mehrheit: Diese Schwelle ist Gafi-konform. Und wichtig ist: Ohne Schwellenwert würde die Bestimmung zu viele kleine Gesellschaften betreffen, und das wäre als nicht mehr verhältnismässig anzusehen. Die Mehrheit geht davon aus: In kleineren Gesellschaften kennen sich die Leute, und würden wir alle Unternehmungen generell dieser Bestimmung unterstellen, wäre das eine unverhältnismässige Gesetzgebung.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Ich komme zu Artikel 697j Absatz 1 OR. Da geht es um die Frage: Soll der Grenzwert in der Höhe des Aktienkapitals 25 oder 10 Prozent sein? Frau Leutenegger Oberholzer will den [PAGE 1185] tieferen Grenzwert. Die Mehrheit und auch der Bundesrat wollen einen Grenzwert von 25 Prozent, das heisst einen Grenzwert für die Erreichung des Gafi-Standards ohne Swiss Finish. Es soll vor allem ein Grenzwert sein, das ist entscheidend, der ohne grossen Aufwand für Gesellschaft und Aktionäre umgesetzt werden kann. Zudem orientiert sich dieser Grenzwert an aktuellen EU-Regulierungen.

Ich empfehle Ihnen deshalb klar, der Mehrheit zu folgen.

Nun komme ich zu Artikel 697l Absatz 1 OR. Der Antrag der Minderheit I (Schwaab) entspricht dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates. Es geht um das Führen des "Verzeichnisses über die Inhaberaktionäre sowie über die der Gesellschaft gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen". Es geht auch hier wieder um eine Kapitalschwelle, und auch hier sagt die Mehrheit: Keine Schwelle zu haben wäre unverhältnismässig, 250 000 Franken sind angemessen.

Folgen Sie der Mehrheit.

Dann haben wir bei Artikel 697l Absatz 3 die Minderheit III (Nidegger). Da geht es um die Pflicht zur Aufbewahrung des Verzeichnisses über die Inhaberaktionäre. Es gibt auch ähnliche Anträge weiter hinten.

Ich ersuche Sie, hier jeweils der zehnjährigen Frist zuzustimmen und damit der Mehrheit zu folgen sowie die Minderheitsanträge Nidegger abzulehnen.

Sodann befassen wir uns mit Artikel 327a StGB. Da hat die Mehrheit, wie bereits der Ständerat, die Pönalisierung der gesellschaftsrechtlichen Pflichten zur Führung von Verzeichnissen gestrichen. Die Minderheit Leutenegger Oberholzer will hier dem Bundesrat folgen und diese Pönalisierung beibehalten. Die Mehrheit hält diese Strafbestimmungen für unverhältnismässig und auch für unnötig.

Ich ersuche Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Ich äussere mich noch zu den Minderheitsanträgen Schwander. Diese Minderheit will das geltende Recht beibehalten. Diese Minderheitsanträge lehnen wir alle ab.

Ich schliesse mit dem Einzelantrag Matter, den die Kommission leider nicht diskutiert hat, weil sie das gar nicht konnte. Sie haben die Argumentation von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf gehört. Ich enthalte mich einer Empfehlung.