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Huber Gabi · Nationalrat · 2014-06-18

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung auf die Aufnahme einer Vortat direkt in die Gesetzgebung zu den direkten Steuern verzichtet, um der Revision des Steuerstrafrechts nicht vorzugreifen. Zudem ist es uns wichtig, dass Artikel 305bis Ziffer 3 auch für die Steuervortat gelten wird. Gemäss dieser Bestimmung wird der Täter auch bestraft, wenn die Haupttat, d. h. die Steuervortat, im Ausland begangen wurde und diese auch am Begehungsort strafbar ist. Anlässlich der Beratungen im Erstrat und auch anlässlich der Beratungen in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen hat die Frau Bundesrätin ausdrücklich bestätigt, dass die doppelte Strafbarkeit in jedem Fall gegeben sein muss. Somit muss die im Ausland begangene Tat zwingend die Voraussetzungen des qualifizierten Steuerbetrugs gemäss Artikel 305bis Ziffer 1bis ZGB erfüllen.

Was nun die Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei betrifft, unterstützt unsere Fraktion die Minderheit III (Merlini), welche sowohl das ZGB als eben auch den Abgabebetrug im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht betrifft. Das ist ein Vorteil gegenüber der zurückgezogenen Minderheit II (Nidegger). Mit der Minderheit III wird nicht einfach ein neuer Tatbestand geschaffen, und es werden auch nicht die bestehenden, im ersten Teil von Absatz 1bis erwähnten Tatbestände materiell abgeändert, was wir ja eben gerade nicht wollen. Vielmehr übernimmt die Minderheit III die gleichen Straftaten wie der Bundesrat als qualifizierte Steuervergehen, sofern diese Straftaten eine oder mehrere Steuerrückerstattungen von über 200 000 Franken pro Steuerperiode bewirken. Dies im Unterschied zum Bundesrat, welcher voraussetzt, dass die [PAGE 1200] hinterzogenen Steuern pro Steuerperiode mehr als 200 000 Franken betragen.

Die Vorteile der Minderheit III hat Ihnen Kollege Merlini bereits dargelegt, ich brauche das nicht zu wiederholen. Die Minderheiten I und IV werden wir selbstredend ablehnen, ebenso den Einzelantrag Leutenegger Oberholzer.