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Berset Alain · Bundesrat · 2014-09-22

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-09-22

Wortprotokoll

Meine Antwort wird ein bisschen technisch sein, Entschuldigung. Der Entscheid des [PAGE 1638] Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. August 2014 wurde am 4. September 2014 publik gemacht. Darin hat das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, dass es entgegen der Auslegung des Bundesrates aus formalen Gründen keine hoheitlich festgesetzte Tarifstruktur gibt, zu welcher ein Taxpunktwert durch den Kanton festgelegt werden kann.

Die Analyse des Entscheides ist noch im Gange; der Bundesrat nimmt die Situation ernst und wird auch Kontakt mit den Tarifpartnern und Kantonen aufnehmen. Angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes prüft der Bundesrat insbesondere, ob es möglich und notwendig ist, pro futuro eine Einzelleistungstarifstruktur für die Leistungen der Physiotherapie festzulegen. Bezogen auf die kantonalen Verfahren gilt immer noch, dass entweder die Tarifpartner eine Lösung finden oder subsidiär die Kantone - unter Berücksichtigung des Urteils vom 28. August 2014 - einen Tarif festsetzen müssen.

Physiotherapieleistungen sind Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und werden somit in allen Kantonen nach wie vor vergütet. Tarifverträge, in welchen die bisherige Tarifstruktur vereinbart wurde, behalten ihre Gültigkeit. Zwischenzeitlich wurde dem Bundesrat der zwischen Physioswiss und Tarifsuisse vereinbarte nationale Rahmenvertrag eingereicht, welcher die Weiterführung der bisherigen Tarifstruktur - im Sinne einer Übergangslösung - vorsieht. Das Genehmigungsverfahren wird prioritär behandelt.

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