Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-09-18
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-18
Wortprotokoll
Mein Hauptanliegen ist es, auch dann einen Gegenvorschlag zu ermöglichen, wenn sich die beiden Räte nicht zu einer Empfehlung durchringen können. Da muss ich Herrn Escher sagen, dass dies ein realistisches Szenario ist. Es ist bei der Fristenlösung schon in den Siebzigerjahren passiert, dass der eine Rat zugestimmt hat und der andere nicht. Es hat mit Führung überhaupt nichts zu tun, wenn dann das Parlament sagt: "Liebes Volk, wir können uns nicht einigen, macht was ihr wollt." Sondern dann ist es die Führungsaufgabe des Parlamentes zu sagen: "Wir [PAGE 497] finden uns zusammen für einen Gegenvorschlag, der gewisse Anliegen einer Initiative aufnimmt, aber nicht alle; und wir empfehlen euch, liebes Volk, diesen Gegenvorschlag, hinter dem wir mehrheitlich stehen, anzunehmen." Das ist von mir aus gesehen Führung.
Zum Antrag der Minderheit III (Büttiker): Herr Büttiker sagt, dass es auch bei diesem Antrag möglich sein soll, einen Gegenvorschlag zu präsentieren, wenn das Parlament keine Empfehlung abgibt. Aber für mich, Herr Büttiker, ist das ein Widerspruch. Auf der einen Seite soll die Bundesverfassung mit Ihrem Minderheitsantrag dem Parlament zwingend vorschreiben, es müsse eine Empfehlung abgeben. Gleichzeitig sagen Sie aber, wenn es dies dann doch nicht tue, dürfe es trotzdem einen Gegenvorschlag unterbreiten. Das ist doch nicht logisch! Deswegen bin ich der Meinung, dass das Parlament eine Empfehlung abgeben kann, was es selbstverständlicherweise in den weitaus meisten Fällen tun wird; das ist ja unsere Aufgabe. Aber in jenen Fällen, in denen das nicht gelingt - wie bei der Fristenlösung -, weil es nicht nur politische, sondern auch ethische Fragen betrifft, soll es die Möglichkeit geben, keine Empfehlung zur Initiative abzugeben, sondern einen von der Mehrheit des Parlamentes getragenen Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Wie gesagt, wenn sichergestellt ist, dass das mit dem Antrag der Minderheit III (Büttiker) auch möglich ist, dann ist mein Anliegen im Grunde genommen erfüllt. Aber für mich bleibt ein Widerspruch zwischen der zwingenden Vorschrift auf Verfassungsstufe und der mündlichen Aussage hier: "Wenn Ihr diese nicht einhaltet, könnt Ihr ohnehin einen Gegenvorschlag unterbreiten."