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Schläfli Urs · Nationalrat · 2014-09-22

Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-22

Wortprotokoll

Bei Artikel 1 Absatz 2 der Vorlage 1 liegen uns zwei Minderheitsanträge Allemann vor. Die Minderheit I will das Brückenlegesystem streichen. Der Gesamtkredit würde sich somit um 179 Millionen auf 592 Millionen Franken reduzieren. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Meinung, dass das Brückenlegesystem durchaus seine Berechtigung hat, da das System gerade auch im Katastrophenfall zum Einsatz kommen kann und da es zudem in der heutigen Armee eine Lücke schliesst - eine Lücke, welche 2011 bei der Ausserdienststellung des alten Brückenlegesystems entstanden ist.

Die Minderheit II will einen Teilverzicht auf die Geländefahrzeuge. Die Begründung liegt darin, dass die Eckwerte der Weiterentwicklung der Armee noch nicht definitiv bekannt sind und deshalb auf 500 Fahrzeuge verzichtet werden könne. Dies würde eine Reduktion um 68,75 Millionen Franken bedeuten. Der Gesamtkredit würde dann noch 702,25 Millionen Franken betragen. Auch hier ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die Beschaffung von 3200 Mannschafts- und Materialfahrzeugen vollumfänglich ausgeführt werden soll, da dies kein Präjudiz für die Weiterentwicklung der Armee darstellt. Der Bedarf für diese Ersatzbeschaffungen ist ausgewiesen, auch bei einer Reduktion des Armeebestandes, wie sie die Weiterentwicklung der Armee vorsieht.

Die Kommission hat den Antrag der Minderheit I, den Verzicht auf das Brückenlegesystem, mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag der Minderheit II, die Reduktion der Zahl der Geländefahrzeuge, wurde in der Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.