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Escher Rolf · Ständerat · 2001-09-18

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-18

Wortprotokoll

Ich kann der Senkung der Unterschriftenzahl von 100 000 auf 70 000, wie dies der Bundesrat und die Minderheit IV vorsehen, nicht zustimmen. Es geht dabei um die Respektierung des Föderalismus, also auch um die Respektierung des Bundesstaates. Darum verlangt die Verfassungsinitiative eine Unterschriftenzahl von 100 000, also doppelt so viel wie das Gesetzesreferendum mit 50 000. [PAGE 499] Mit der nun vorgesehenen allgemeinen Volksinitiative kann nun aber auch eine Änderung der Verfassung verlangt werden; das wird wohl sehr oft der Fall sein. Unsere bundesstaatliche Verfassung schützt die Rechte der Kantone durch zwei Hürden. Die Änderung der Bundesverfassung verlangt nicht nur das Volksmehr, sie verlangt auch das Ständemehr, das Mehr der 26 Kantonsbevölkerungen. Das ist die eine Hürde. Aber die Bundesverfassung stellt für die Initiative noch eine zweite Hürde auf, nämlich die doppelt so hohe Unterschriftenzahl. Die Reduktion dieser zweiten Hürde ist eine Schwächung des bundesstaatlichen Föderalismus. Es steht der Ständekammer gut an, diese Schwächung zu verhindern.

Ich ersuche Sie deshalb, die Reduktion der Unterschriftenzahl auf 70 000 abzulehnen.