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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-22

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-22

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Ja, die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat eine entsprechende Übergangsfrist gewährt. Diese kann bei Vorliegen besonderer Umstände zusätzlich verlängert werden. In einzelnen Fällen wurde davon bereits Gebrauch gemacht.

Zu Frage 2: Ja, in diesen Fällen kann das dem Firmenlogo entsprechende Produktelogo durch ein mit der Firma assoziiertes Zeichen substituiert werden, z. B. Appenzeller Kopf für Appenzeller Alpenbitter.

Zu Frage 3: Firmenclaims sind erlaubt, wenn der Claim nicht mit Spirituosen assoziiert wird. Das ist namentlich der Fall, wenn der Claim auch für andere Waren verwendet werden kann: "Genuss mit Geist" ist z. B. auch für Bücher denkbar. Das ist nicht der Fall bei "la fine eau-de-vie".

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