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Berset Alain · Bundesrat · 2014-09-22

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-09-22

Wortprotokoll

Die Anpassung der Mietzinsmaxima erfüllt den Auftrag der Motion der SGK-NR 11.4034, "Anrechenbare Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen zur AHV/IV", eine Motion vom 13. Oktober 2011. Die geltenden Höchstbeträge der Ergänzungsleistungen sind seit 2001 nicht mehr angepasst worden und decken heute noch rund 70 Prozent der Mietzinsen von Alleinstehenden und Ehepaaren, bei Familien mit Kindern beträgt die Abdeckung sogar nur 40 bis 60 Prozent. Der Handlungsbedarf ist folglich dringend.

Die Anpassung der Mietzinse kann daher nicht in die Reform der Ergänzungsleistungen aufgenommen werden. Dieses Reformpaket befindet sich noch im Anfangsstadium, die Botschaft wird frühestens Ende 2015 vorliegen. Sie soll das Niveau der Ergänzungsleistungen erhalten, jedoch eine Verbesserung des Systems ermöglichen, insbesondere durch eine Reduktion der Schwelleneffekte und einen besseren Einbezug der finanziellen Eigenmittel der Bezüger von Ergänzungsleistungen.