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Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-09-18

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-18

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat dieses Postulat bereits an ihrer Sitzung vom 19. Februar 2001 beschlossen. Es hängt zumindest indirekt mit der Vorlage über die Beseitigung von Mängeln der Volksrechte zusammen. Deshalb ist es logisch und konsequent, dass wir es im Anschluss an eben dieses Geschäft behandeln.

Wir haben uns mit dieser Materie in der Kommission sehr schwer getan. Letztlich haben wir uns aber auf die vorliegende milde Form eines Postulates geeinigt, womit wir den Bundesrat ersuchen, uns Bericht und Antwort zur Frage zu geben, ob die Bezahlung von Unterschriftensammlungen verboten und gar unter Strafe gestellt werden soll, und zwar auf Ebene des Bundes und der Kantone.

Warum wir uns mit dieser Materie im Zusammenhang mit den Volksrechten befasst haben, liegt auf der Hand. Ein grosses Detailhandelsunternehmen, nämlich die Firma Denner, hat in jüngerer Vergangenheit mehrmals Referenden und Initiativen zustande gebracht. Das ist selbstverständlich ihr gutes Recht und zeugt von aktiver Teilnahme an unseren staatspolitischen Institutionen und Instrumenten. Fragwürdig ist aber, dass Denner zum Sammeln der erforderlichen Unterschriften Leute angestellt und diese auf Erfolgsbasis bezahlt hat - also bezahlte Demokratie, wenn Sie so wollen. Das ist die Ausgangslage.

Nun wissen wir vom Bundesrat, dass er in seiner Vorlage über die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte darauf verzichten will, die Bezahlung des Sammelns von Unterschriften unter Strafe zu stellen. Das hat man uns in der Kommission so mitgeteilt. Dennoch möchte ich dem Bundesrat danken, dass er sich bereit erklärt hat, dieses Postulat entgegenzunehmen. Auch wir in der Kommission wollten und wollen keine Überregulierung in diesem Bereich. Aber wir sind der Meinung, dass man das Problem mindestens einmal vertieft angehen muss, und dass man, wenn die bundesrätliche Stellungnahme dazu vorliegt, die Materie allenfalls auch hier im Plenum diskutieren soll.

Der Fall Denner ist bekanntlich nur das Extrem dessen, wie man durch Bezahlung zu politisch relevanten Unterschriften kommen kann. Daneben beziehungsweise davor gibt es aber noch viele andere Vorgehensweisen und -methoden. [PAGE 504] Ein Verbands- oder Parteisekretär beispielsweise, der während seiner bezahlten Arbeit Unterschriften sammelt, erfüllt besagten Sachverhalt ja wohl auch. Wie steht es mit Verbänden, Gewerkschaften oder anderen Institutionen und Organisationen, die mit grossem Werbeaufwand eine Unterschriftensammlung begleiten? Diese müsste man doch zumindest als "Erfüllungsgehilfen" bezeichnen. Oder nehmen Sie das Beispiel eines arrivierten Parteimitgliedes, das gemäss parteiinterner Abmachung 100 Unterschriften abliefern sollte, diesen Auftrag aber an seine Kinder und deren Kollegen delegiert, die sich im Schulalter befinden und die er dafür entschädigt. Wäre das auch eine Bezahlung von Unterschriften?

Sie sehen also, bei der Einführung einer solchen Strafnorm wären die Abgrenzungsschwierigkeiten enorm, die Grauzonen recht weit und die Kontrolle schwierig bis unmöglich. Deshalb haben wir uns in der Kommission, wie einleitend erwähnt, vorerst bloss für eine grundlegende Prüfung der Materie ausgesprochen. Der Bundesrat befasst sich ja derzeit mit der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, und Sie können uns kurz sagen, Frau Bundesrätin, wie weit diese Arbeiten bereits fortgeschritten sind. Jedenfalls sind wir der Ansicht, das unser hier vorliegendes Anliegen in diesen Zusammenhang hineingehört, und wir bitten Sie deshalb, mit der Überweisung des Postulates den Weg dazu zu ebnen. Für oder gegen die Einführung einer solchen Strafnorm wird damit aber noch rein gar nichts präjudiziert.