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Theiler Georges · Ständerat · 2014-09-17

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, das öffentliche Beschaffungswesen so zu ändern, dass zum einen die IT-Sachkredite für den Einkauf von IT-Lösungen verwendet werden und dass zum andern Personalleistungen in erster Linie mit internen und erst in zweiter Linie mit externen Mitarbeitenden erbracht werden und der Personalverleih nur in Ausnahmefällen über den Sachaufwand erfolgt.

Ihre Kommission hat diese Motion beraten und sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Motionär begründet seinen Vorstoss dreiteilig. Es muss offenbar vorgekommen sein, dass bei einzelnen ICT-Vorhaben zunehmend temporäre Arbeitskräfte im Personalverleih eingestellt wurden. Das hat damit zu tun, dass diese Leute eine gewisse Sachkompetenz haben, die beim Bund möglicherweise nicht vorhanden ist. Der zweite Grund ist der, dass der Bund das volle Realisierungsrisiko trägt - ich frage mich, ob er das nicht so oder so tut -, während die Projektführungskompetenz für die ICT-Projekte nur beschränkt oder noch nicht vorhanden ist. Das mag ein ernsthaftes Problem sein, vor allem wenn es sich um spezielle ICT-Projekte handelt. Der dritte Grund ist schliesslich, dass die Realisierung von ICT-Vorhaben des Bundes bei dieser Art der Handhabung dann möglicherweise kein Sachgeschäft mehr darstellt, sondern letztlich in die Nähe des klassischen Personalverleihs rückt.

Der Bundesrat sieht das Problem grundsätzlich. Er hat in seiner Antwort aber klargemacht, dass er mit Sicherheit keine Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Betracht zieht, jedoch bereit ist, dem Motionär in einzelnen Punkten entgegenzukommen und die entsprechende Verordnung, die VöB, zu ändern. Weil der Bundesrat also bereit ist, die Verordnung zu ändern, empfiehlt er uns die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat hat die Motion nicht explizit, sondern in einem Gesamtpaket diskutiert, deshalb ist es relativ schwierig, die konkrete Begründung zu erkennen. Am Ende hat der Nationalrat die Motion mit 168 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen.