Bieri Peter · Ständerat · 2014-09-17
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie einmal mehr, diese Motion abzulehnen. Die Vorbereitung der Begründung der [PAGE 840] Ablehnung hätte mir insofern leichtfallen können, als ich mein Votum aus der vergangenen Frühjahrssession zur exakt gleich lautenden Motion 14.3007 hätte hervorholen können. Die Argumente der damaligen Minderheitsvertreter aus unserer Finanzkommission - es waren dies die Herren Schwaller, Niederberger, Fournier, Zanetti, Stadler und der Sprechende - überzeugten Sie damals, sodass Sie die Motion mit 23 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar ablehnten. Ich will nun nicht nochmals die gleichen sachbezogenen Gründe vorbringen und Sie damit langweilen, auch wenn vermerkt werden kann, dass die Argumente von ihrer Richtigkeit seither nichts verloren haben, obwohl unterdessen ein halbes Jahr durch das Land gezogen ist.
Was diese Motion fordert, ist schlicht nicht zu erfüllen. Sie hängt einer Illusion nach. Auch der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er diese Motion in ihrem Wortlaut nicht erfüllen könne. Er hält in seinem letzten Satz der Stellungnahme fest, "dass die Steuerreformen aufgrund der grossen Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können". Das ist ein Zitat aus der Stellungnahme des Bundesrates. Genau dies verlangt jedoch die Motion. Sie fordert, dass die anstehenden Steuerreformen möglichst ohne Steuererhöhungen umgesetzt werden müssen. Hier steht die Forderung der Motion im Widerspruch zur Stellungnahme des Bundesrates.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf begründete den Antrag des Bundesrates auf Annahme der Motion 14.3007 damit, dass im Motionstext stehe, dass die anstehenden Steuerreformen möglichst ohne Sparprogramme und Steuererhöhungen umgesetzt werden sollten. Sie sagte auch, mit dem Wort "möglichst" impliziere man nicht "absolut ohne". Im nächsten Satz sagte die Finanzministerin dann aber zutreffend, dass im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III Gegenfinanzierungsmassnahmen auch auf der Einnahmenseite vorgeschlagen würden. Dass dem so sein wird, dafür braucht man kein Finanzspezialist zu sein, es genügt, Realist zu bleiben.
Damit ist auch gesagt, dass auch das Wort "möglichst" zu einer Illusion verkommt. Ich kann die Reaktion des Bundesrates höchstens insofern nachvollziehen, als ihm wahrscheinlich alles recht ist, was mithilft, die Bundesfinanzen langfristig im Lot zu halten. Hier ist ihm natürlich beizupflichten; dem ist, wie gesagt, nichts entgegenzuhalten.
Wir haben uns in den vergangenen Jahren in der Finanzpolitik stets und, wie ich denke, auch mit Erfolg an die Vorgaben der Schuldenbremse gehalten. Wir haben bei neuen Ausgaben immer auch die Finanzierungsmöglichkeiten beachtet. Das wird in Zukunft weiterhin so zu verfolgen sein. Hier aber voreilig einen Schnellschuss loszulassen und ein nichterfüllbares Versprechen zu machen ist, meine ich, unausgereift und nicht angebracht. In diesem Sinne ist es nicht nach meinem Dafürhalten, dass es, wie es letztes Mal so schön gesagt worden ist, zwar "nüt nützt", aber auch nicht schadet. Die Frau Bundesrätin hat im Frühjahr gesagt, dass es vielleicht nichts nütze, aber auch nicht schade. Das mag in der Sache vielleicht stimmen, ist aber - höflich gesagt - nicht gerade überzeugend. Zu Recht ist beim letzten Mal denn auch gesagt worden, diese Motion schade der Glaubwürdigkeit unseres Rates.
Nachdem wir diese Motion beim letzten Mal abgelehnt haben, hätten wir bei Vorliegen der exakt gleich lautenden Motion ein zusätzliches Glaubwürdigkeitsproblem, wenn wir ohne zusätzliche Gründe oder Erkenntnisse nun plötzlich Ja sagen würden. Da frage ich mich, was Bundesrat und Verwaltung mit diesen Signalen - einmal Nein und dann wieder Ja - machen sollen.
Bleiben wir deshalb bei unserem ersten Entscheid. Dann behalten wir in der Sache und im Verfahren für unseren Rat auch unsere Glaubwürdigkeit. In dem Sinne bitte ich Sie, die Motion wiederum abzulehnen.