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Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09

Wortprotokoll

Es geht hier um die wahrscheinlich zweit- oder drittwichtigste Frage bei der Umsetzung der Gafi-Empfehlungen, nämlich um die Art und Weise, wie das Verdachtsmeldesystem ausgestaltet ist.

Gafi verlangt den Aufbau eines solchen effizienten Verdachtsmeldesystems, in dem die Meldestelle für [PAGE 741] Geldwäscherei eine zentrale Rolle spielen soll. Gemäss Gafi-Standard muss die von der Meldestelle durchgeführte Analyse den Informationen, die sie erhält oder über die sie bereits verfügt, einen Mehrwert verleihen. Die Meldestelle muss ausserdem über genügend Zeit verfügen, um die Verdachtsmeldungen so zu analysieren, dass sie ihrer Unterstützungs- und Filterfunktion für die Strafverfolgungsbehörden gerecht werden kann.

Der Entwurf des Bundesrates - vom Ständerat als Erstrat unterstützt - wurde auch bezüglich der Frage des Meldesystems vom Nationalrat stark kritisiert. Die Kritik betraf hauptsächlich folgende Punkte:

1. Die Finanzintermediäre sollten das gemeldete Konto nicht während der gesamten 30 Tage, die für die Analyse der Meldestelle vorgesehen sind, überwachen, da diese Frist zu lang sei.

2. Es wurde auch kritisiert, dass die Finanzintermediäre der Meldestelle jene Kundenaufträge unverzüglich mitteilen müssten, die dazu dienen könnten, die Einziehung der gemeldeten Vermögenswerte zu vereiteln; zudem seien diese Kundenaufträge für maximal fünf Tage auszusetzen, während laufende Zahlungen ausgeführt werden dürften. Dabei sei nicht klar, was unter "laufende Zahlungen" zu verstehen sei; die Auslegung des Begriffs dürfe nicht den Finanzintermediären überlassen werden, die bei der Umsetzung der Gafi-Empfehlung bzw. bei der Einhaltung der Geldwäschereigesetzgebung nicht Hilfssheriffs werden möchten.

3. Ein weiterer Hauptkritikpunkt aus dem Nationalrat war, dass die Finanzintermediäre nicht verantwortlich gemacht werden sollten, wenn sie eine Überweisung irrtümlich als laufende Zahlung einstuften, diese aber in Tat und Wahrheit der Vereitelung der Einziehung diene. Mit der Vereitelung der Einziehung können sich die Finanzintermediäre nämlich selbst wegen Geldwäscherei strafbar machen.

Das waren, so zusammengefasst, die Hauptkritikpunkte des Nationalrates am Verdachtsmeldesystem gemäss Bundesrat und Ständerat.

Weil es sich ähnlich wie in der Frage der Einschränkung des Bargeldverkehrs um eine wesentliche Frage handelt, bei der Stände- und Nationalrat sehr weit auseinander sind - der Nationalrat hat ja jeglichen Handlungsbedarf in dieser Frage verneint -, hat der Bundesrat selber ein neues Konzept für ein Verdachtsmeldesystem ins Spiel gebracht, welches von der vorberatenden Kommission des Ständerates dann auch integral übernommen worden ist. Dieser neue Vorschlag eines Meldesystems ändert verschiedene Bestimmungen im vorliegenden Entwurf. Dieser Kompromissvorschlag hat im Wesentlichen folgende Komponenten zum Inhalt:

1. Die der Meldestelle zur Verfügung stehende Zeit für die Analyse der Meldungen nach Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes wird von den ursprünglich im Entwurf vorgesehenen 30 Werktagen auf 20 Werktage verkürzt.

2. Während der Analyse der Meldestelle können alle Kundenaufträge ausgeführt werden, es sei denn, es handle sich um ein sogenanntes Matching mit einer ausländischen Terroristenliste.

3. Falls die Meldestelle nach ihrer Analyse entscheidet, die Meldung an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten, muss der Finanzintermediär, wie im ursprünglichen Entwurf des Bundesrates vorgesehen, die betroffenen Vermögenswerte während maximal fünf Tagen sperren. Innerhalb dieser fünf Tage muss dann die zuständige Strafverfolgungsbehörde entscheiden, ob sie die Sperre aufrechterhält oder nicht.

Das sind in etwa die wesentlichen Punkte dieses veränderten Meldesystems. Die vorberatende Kommission des Ständerates war auch der Auffassung, dass hier ein Schritt notwendig sei, um dem Nationalrat entgegenzukommen, vor allem, um die Praktikabilität eines solchen Meldeverfahrens sicherzustellen. Es wurden hier auch die Bedenken verschiedener Finanzintermediäre aufgenommen, die ursprüngliche Fassung sei kaum umsetzbar und verlange von ihnen die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, die sie so kaum erfüllen könnten.

Entsprechend beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, dieses Meldeverfahren zu reformieren und eine ganze Reihe von Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung aufzunehmen.

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