Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-09
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Auch in dieser Frage beantragt Ihnen die Kommission, an der ursprünglichen Fassung festzuhalten. Nach dem Beschluss des Nationalrates würden die Inhaber von Partizipationsscheinen von der Meldepflicht bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten ausgenommen, da Partizipanten kein Stimmrecht hätten. Dass Partizipanten kein Stimmrecht haben, ist hingegen in Bezug auf die Anforderungen der Gafi sekundär. Nach der Definition der Gafi ist die wirtschaftlich berechtigte Person auch die natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich besitzt. Das heisst, erfasst sind auch diejenigen Personen, die Aktien ohne Stimmrecht besitzen.
Entsprechend beantragt Ihnen die Kommission auch bei Artikel 697j Absatz 4 Festhalten.