Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-09
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Nach dem Beschluss des Nationalrates sollen Gesellschaften mit einem Aktienkapital unter 250 000 Franken bzw. GmbH mit einem Stammkapital unter 50 000 Franken von bestimmten Meldepflichten sowie von der Verzeichnisführungspflicht ausgenommen werden. Das betrifft Artikel 697i, Artikel 697l und Artikel 790a OR. Damit würde die von Bundesrat und Ständerat gutgeheissene Lösung für die Inhaberaktien weitgehend ausgehöhlt. Der Grossteil der Aktiengesellschaften, nämlich gegen 80 Prozent, weist ein Aktienkapital unter 250 000 Franken auf und wäre somit von der Massnahme ausgenommen. 91 Prozent der GmbH wären bezüglich der Meldepflicht betreffend die wirtschaftlich Berechtigten von dieser Gesetzgebung nicht betroffen.
Der Gafi-Standard erfordert hingegen Massnahmen zum einen in Bezug auf die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und zum andern hinsichtlich der Transparenz von nichtbörsenkotierten Gesellschaften mit Inhaberaktien. In der Frage der Inhaberaktien müssen auch die Vorgaben des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen erfüllt werden, welche die Identifizierung der einzelnen Aktieninhaber vorschreiben. Die durch den Nationalrat eingefügten Schwellenwerte für die Artikel 697i, 697l und 790a taugen nicht, um den internationalen Anforderungen entsprechen zu können.
Entsprechend beantragt Ihnen Ihre Kommission, bei den Artikeln 697i, 697l und 790a, die in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen, an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates und am Beschluss des Ständerates festzuhalten.