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Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09

Wortprotokoll

Die Gafi sieht für bestimmte Berufe im Nichtfinanzsektor die Unterstellung unter die Geldwäschereibestimmungen einschliesslich einer risikobasierten Aufsicht vor. Der Nationalrat hat die Streichung der diesbezüglichen Vorschriften beschlossen, ohne eine alternative Lösung vorzusehen. Er ist in der Mehrheit der Auffassung, dass es in unserem Land keinen Grund gebe, den Bargeldverkehr einzuschränken. Er argumentiert mit der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, so bezahlen zu können, wie es ihnen beliebt. Er argumentiert mit dem Datenschutz und mit Gründen des Finanzprotektionismus. Die Einschränkung der Möglichkeit der Barzahlung komme dem Verbot eines gesetzlichen Zahlungsmittels gleich. Ausserdem hat der Nationalrat die Befürchtung geäussert, die Einführung einer solchen Beschränkung könnte die Wirtschaft teuer zu stehen kommen, weil sie dadurch einen Teil ihrer Kundschaft, die ihre Einkäufe in bar abwickelt, verlieren würde. Schliesslich erachtet der Nationalrat den Entwurf des Bundesrates, dem sich der Ständerat angeschlossen hat, als sogenannten Swiss Finish, der vom Gafi-Standard abweicht.

Die Kommission hat in längerer Diskussion nach einem Weg gesucht, wie den Befürchtungen im Nationalrat Rechnung getragen werden könnte. Die Kommission war sich einig darin, dass die Bestimmung über den Bargeldverkehr eine der zentralen Bestimmungen sei, bei denen sich National- und [PAGE 737] Ständerat im Verlauf des politischen Prozesses finden müssten, um letztendlich eine mehrheitsfähige Lösung bezüglich der Umsetzung der Gafi-Standards finden zu können. Es wurden in der Kommission verschiedene Ansätze für einen solchen alternativen Weg diskutiert, allerdings hatte keine dieser Lösungen die Reife, mit der man einen solchen Weg bereits hätte beschliessen können. Die vorberatende Kommission hat sich deshalb auf den Standpunkt gestellt, einstweilen an der ursprünglichen Fassung festhalten und damit die Differenz zum Nationalrat beibehalten zu wollen, damit der Nationalrat dann mit der erforderlichen Sorgfalt eine Alternativlösung formulieren und vertiefen könne.

Nun stelle ich fest, dass Herr Kollege Hess einen Einzelantrag eingereicht hat, welcher einen möglichen Weg skizziert. Die Minderheit Minder möchte ganz zur nationalrätlichen Fassung zurück, das heisst keine Bestimmungen über die Einschränkung des Bargeldverkehrs. Ich würde vorschlagen, dass wir die beiden Antragsteller ihre Anträge begründen lassen, und ich würde dann anschliessend vielleicht noch zwei Worte dazu sagen.