Maissen Theo · Ständerat · 2001-09-19
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-19
Wortprotokoll
Der Ausgangspunkt dieser Motion des Nationalrates ist die Standesinitiative Genf, die wir bereits behandelt haben. Diese Standesinitiative wollte bezüglich des Waffengesetzes zwei Punkte aufgreifen.
1. Der Kanton Genf wünschte, dass man die Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privaten verschärft oder - wenn man das nicht macht - dass man den Kantonen entsprechende Kompetenzen gibt.
2. Die Initiative verlangte eine zuverlässige und systematische Kennzeichnung der in der Schweiz gehandelten Waffen.
Der Kanton Genf hat die Standesinitiative mit seiner schlechten Erfahrung mit dem neuen Waffengesetz begründet, insofern als der Kanton mit dem neuen Waffengesetz weniger Kontrollmöglichkeiten hat als zuvor unter dem Konkordat. Der Kanton hatte vorher mehr Spielraum, um selber zu regulieren.
Nun wies diese Initiative des Kantons Genf den Mangel auf, dass sie wieder Kompetenzen bei den Kantonen einführen wollte. Das hätte zu dem geführt, was wir mit dem neuen Waffengesetz verhindern wollten, nämlich zu einer uneinheitlichen Handhabung der waffenrechtlichen Vorgaben.
Bezüglich der Frage der Kennzeichnung der Waffen ist man heute der Auffassung, dass eine solche - wenn man sie einführt - nicht allein auf nationaler Ebene, sondern international abgemacht werden müsste, wenn sie wirksam sein sollte. Dazu seien, so heisst es, entsprechende Verhandlungen im Gange.
Auch nach Ablehnung dieser Standesinitiative durch Ständerat und Nationalrat bleibt allerdings das Problem des Handels unter den Privaten bestehen. Es sind hier insofern Missbräuche festzustellen, als Private mehrere Waffen mit Waffenerwerbsschein beim Waffenhändler erwerben und diese dann ohne Waffenerwerbsschein weitergeben können. Das heisst, dass der Handel unter den Privaten einer weniger starken Kontrolle unterliegt, als wenn solche Verkaufstätigkeiten von Waffenhändlern ausgehen. Das ist problematisch. Es gibt Umgehungsmöglichkeiten, und zum anderen untersteht der Waffenhändler als Fachperson einer stärkeren Kontrolle als die Privaten, die diese fachliche Kompetenz nicht durchwegs haben.
Wie im Nationalrat gesagt worden ist, ist das Problem im Moment vor allem auch in den Stadtkantonen sehr gross. Man hat dort von verschiedener Seite das Bedürfnis der Polizeien angemeldet, dass Änderungen vorgenommen werden. Unser Rat hat im Dezember 2000 ein entsprechendes Postulat überwiesen (00.3603), in dem wir dem Bundesrat den Vorschlag unterbreiten, er solle die Revision des Waffengesetzes vorbereiten, mit dem Ziel, eine bessere Kontrolle über die in der Schweiz zwischen Privaten gehandelten Feuerwaffen zu erreichen. Der Nationalrat hat diesen Text übernommen, aber als Motion gefasst (01.3001). Er hat diese Motion mit 62 zu 41 Stimmen überwiesen.
Der aktuelle Stand der Bearbeitung einer Revision des Waffengesetzes sieht so aus: Mit der Revision der Waffenverordnung erteilte der Bundesrat am 16. März 2001 dem EJPD den Auftrag, eine Botschaft zur Revision des Waffengesetzes auszuarbeiten. Ausschlaggebend dafür waren die Standesinitiative Genf (00.307) und verschiedene parlamentarische Vorstösse, die einerseits die Regulierung von "soft air"-Waffen und Imitationswaffen und andererseits eben eine Überprüfung und Verschärfung der Bestimmungen über den privaten Waffenhandel fordern. Die Revision, die politisch umstritten ist und starke Emotionen auslöst, soll so rasch wie möglich durchgeführt werden. Eine Arbeitsgruppe im Bundesamt für Polizei ist damit beauftragt worden, die Vorbereitungen dazu an die Hand zu nehmen. Es besteht die Absicht, mit der Vernehmlassung noch dieses Jahr zu beginnen.
Die Revision ist also politisch aufgegleist, und die Thematik ist auf der Traktandenliste. Es ist nach Ansicht der Sicherheitspolitischen Kommission unseres Rates im Moment müssig, wieder inhaltlich über diese Frage zu diskutieren. Man hat dazu einerseits im Rahmen der bevorstehenden Vernehmlassung Gelegenheit, und anderseits wird es ja dann nach der Vernehmlassung eine Botschaft geben.
Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission, das Postulat, das wir bereits im Dezember 2000 überwiesen haben, zu bestätigen bzw. die Motion des Nationalrates als Postulat zu überweisen.