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AB 156094

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17

Wortprotokoll

Eintreten auf diese Vorlage scheint so weit unbestritten zu sein. Ich werde deswegen versuchen, mich beim Eintreten kurzzuhalten, damit wir uns dann allenfalls auf die Differenzen im Text konzentrieren können.

Die Geschichte dieser Vorlage ist bekannt. Sie fing vor zehn Jahren mit meinem Postulat 04.3571, "Die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt", an. In diesem Postulat stellte ich einige Fragen, insbesondere, ob es nicht an der Zeit wäre, die Fünfte Schweiz nicht als Last für unser Land anzuschauen, sondern als Ressource, als Mittel, als Reichtum, als etwas, was uns auch etwas bringt, und ob es nicht besser wäre, eine kohärente Politik des Bundes den Auslandschweizern gegenüber zu entwickeln.

Der Bundesrat nahm sich für die Antwort ein bisschen Zeit: Es ging sechs Jahre. Für ein Postulat ist das schon ... aber das zeigt die Bedeutung der Sache. (Heiterkeit) Im Jahr 2010 legte er dann einen Bericht von 35 Seiten zur Beantwortung dieses Postulates vor. Ich werde nicht alles zitieren. Interessant ist in diesem Bericht etwa, dass der Bundesrat sagt, die Auslandschweizer seien sicherlich eine Ressource für unser Land. Es ist schwierig, das wirtschaftlich zu quantifizieren. Aber in vielen Bereichen liegt es auf der Hand, dass sie eine Ressource darstellen und dass wir sie etwas besser behandeln könnten. Der Bundesrat sagt in seinem Bericht auch, vielleicht sei es an der Zeit, mit einem gesonderten Auslandschweizergesetz diese Problematik kohärent anzugehen und dort eine Regulierung vorzusehen, die alle Aspekte, die die Auslandschweizer betreffen, regelt.

Inzwischen hat sich auch Nationalrätin Brunschwig Graf mit ihrer Motion 11.3203 gemeldet. Sie verlangt ein Guichet unique als Instrument für die Beziehungen des Bundes zu seinen Auslandschweizer "Kunden", wenn man das so sagen kann. Im Postulat Lombardi hat man eher die politische Dimension angetönt, in der Motion Brunschwig Graf geht es um die Dienstleistungen, die der Bund ein bisschen einfacher und koordinierter diesen Auslandschweizern zur Verfügung stellen könnte, wenn das System mit der Einführung eines Guichet unique vereinfacht würde, einer einzigen Anlaufstelle, bei der die Auslandschweizer sich melden könnten.

Beiden Absichten wird mit dem neuen Erlass Rechnung getragen. Wir versuchen, sowohl die politische Dimension, die Koordinationsfunktion und die pädagogische Funktion eines Gesetzes für die Auslandschweizer zu entwickeln als auch konkrete Antworten zu geben, was die Dienstleistung, insbesondere im konsularischen Bereich, für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland betrifft. Das Ganze passiert in Erfüllung des Auftrages von Artikel 40 der Bundesverfassung. Artikel 40 steht schon seit 1966 in unserer Verfassung.

Die Staatspolitische Kommission unseres Rates hat 2012 beschlossen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. 2004 hatte der Ständerat mein Postulat 04.3571, "Die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt", angenommen. Die vorliegende parlamentarische Initiative basiert auf dem Bericht des Bundesrates von 2010. Sie geht weiter und verlangt ein neues Auslandschweizergesetz. Unsere Staatspolitische Kommission hat der Initiative Folge gegeben, und die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat diesem Beschluss zugestimmt. Unsere Staatspolitische Kommission hat eine Subkommission eingesetzt, in der ich die Ehre hatte, mit den Kolleginnen Egerszegi-Obrist und Bruderer Wyss sowie Kollege Föhn zusammenzuarbeiten. Diese Subkommission, Herr Bundesrat, hat diesen Erlass in sehr guter Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorbereitet und ihn relativ zügig zu Ende geführt.

Die Ausgangslage ist bekannt. Es gibt zurzeit mehr als 735 000 registrierte Auslandschweizer. Die Zahl hat in den letzten Jahrzehnten dramatisch zugenommen. Die erste Zahl, die mir zur Verfügung steht, stammt aus dem Bericht: 1966, als der Artikel in die Bundesverfassung kam, waren es 280 000 Auslandschweizer. Die Zahl hat sich also mehr als verdoppelt, beinahe verdreifacht, seit wir den Verfassungsartikel haben, aber es gibt noch kein entsprechendes Gesetz. Davon sind notabene 73 Prozent Doppelbürger, auch da ist die Tendenz steigend. Die Auslandschweizer sind also in den Ländern, in denen sie wohnen, gut integriert, die Mehrzahl von ihnen sind Doppelbürger.

Zwei interessante Zahlen sind zu erwähnen: Von den 735 000 sind heute 135 000 im Stimmregister eingetragen. Sie sind also nicht bloss passive Auslandschweizer, sie wollen sich am Leben, an den Institutionen der Schweiz beteiligen; das stellen sie unter Beweis, indem sie sich registrieren lassen und auch abstimmen. Auch diese Zahl hat sich in den letzten Jahren enorm vergrössert.

Die zweite interessante Zahl, die ebenfalls Anlass zur Schaffung dieses Gesetzes gibt, ist die folgende: Jährlich verlassen 30 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger die Schweiz, und jedes Jahr kommen 24 000 Auslandschweizer zurück. Es ist also nicht eine statische Situation, die wir vor uns haben, sie ist immer noch im Fluss; per saldo verlassen etwas mehr Menschen die Schweiz, als hierher zurückkommen, aber es ist eben ein Kommen und Gehen.

In diesem Sinne ist es wichtig, eine Vorlage zu haben, die diese Mobilität ermöglicht und vereinfacht, damit diejenigen, die vor x Jahren weggegangen sind, nicht abgeschottet sind und sich sofort wieder integrieren können, wenn sie zurückkommen. Wir machen also nicht ein Gesetz nur für Leute, die aus Studien- oder Berufsgründen, aus persönlichen oder familiären oder aus welchen Gründen auch immer aus der Schweiz weggegangen sind, sondern eben auch für Leute, die wieder zurückkommen. Das ist diese Mobilität.

Dieses Gesetz soll es einerseits dem Bund ermöglichen, gegenüber der Gemeinschaft der Auslandschweizer eine kohärente Politik zu entwickeln, und andererseits soll es eine Übersicht über die Rechte und Pflichten geben, welche die Auslandschweizer betreffen. Im Moment - das war die Feststellung der parlamentarischen Initiative Lombardi - sind die Bedingungen, welche die Auslandschweizer betreffen, in mehr als dreissig Erlassen verstreut, sodass praktisch alle Departemente für die Auslandschweizer zuständig sind: Jedes Departement hat irgendetwas mit den Auslandschweizern zu tun. Wir versuchen deshalb - das war unser Ziel -, [PAGE 215] das ein bisschen zu vereinfachen, gewisse Gesetze und Verordnungen sogar aufzuheben und das Ganze übersichtlich in einem einzigen Gesetz zu konzentrieren. Das ist auch aus pädagogischer Sicht sinnvoll, weil der Auslandschweizer, der ein bisschen von Bundesbern entfernt ist, so in einem einzigen Text alles findet, was ihn betrifft und für ihn wichtig ist.

Dazu kommt, wie gesagt, die Verbesserung des konsularischen Schutzes und der Dienstleistungen des Bundes zugunsten der Schweizer, die sich im Ausland befinden, egal für welche Dauer. Sämtliche Schweizer, von Touristen bis zu Studienaufenthaltern, die sich im Ausland befinden, sind von diesem Gesetz betroffen. Gleichzeitig hat das EDA seine Pflicht auch konkret wahrgenommen und bereits zum Teil erfüllt, indem es auf Stufe der Organisation des Departementes eine konsularische Direktion eingeführt hat, um die Bedeutung der Sparte klarzumachen.

Die Subkommission hat gearbeitet, die Kommission hat dann die Ergebnisse in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung hat 2013 stattgefunden, fast 50 Stellungnahmen sind eingegangen. Praktisch alle Kantone, alle Parteien, die Auslandschweizerorganisationen und weitere Organisationen haben sich zu Wort gemeldet. Was kann man über diese Vernehmlassung sagen? Es ist ungefähr das eingegangen, was zu erwarten war; es ist ungefähr das gesagt worden, was auch innerhalb dieses Hauses in der Regel gesagt wird: Die einen finden, das neue Gesetz gehe zu weit, und die anderen finden, es gehe nicht weit genug, man hätte mutiger sein müssen, man hätte mehr Inhalt schaffen müssen und nicht bloss das bestehende Recht in einem einzigen Erlass zusammenbringen dürfen. Die Kommission ist der Meinung, man könne immer etwas besser machen. Zumindest die nächste Generation von Bundesparlamentariern wird die Möglichkeit haben, das zu verbessern. Aber es ist wichtig, dass wir jetzt mit dem neuen Gesetz den ersten Schritt machen, quasi im Sinne eines Kompromisses.

Wir werden bei den verbleibenden Differenzen und Minderheitsanträgen sehen, wie wir uns besser orientieren können. Ich gehe davon aus, dass der Zweitrat sich die Zeit nehmen wird, auch noch einige Verbesserungen an dieser Vorlage vorzunehmen.

Immerhin sind die Inhalte des Gesetzes klar. Es sind fünf grosse Bereiche: Die allgemeinen Bestimmungen, die für alle gelten; dann der Teil, der mit "Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer" überschrieben ist, wo die Themen aufgeführt sind, die sie betreffen: Vernetzung, Information, Register, politische Rechte, Sozialhilfe, Unterstützung von Auslandschweizer-Institutionen. Im dritten Block geht es um die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland - darauf komme ich noch zurück. Der vierte Block hat den Titel "Konsularischer Schutz und weitere konsularische Dienstleistungen zugunsten von Personen im Ausland". Zuletzt folgt der fünfte Bereich "Finanzierung, Gebühren, Kostenersatz".

Wir haben immer von Auslandschweizern als natürliche Personen gesprochen. Ein Novum dieses Gesetzes ist, dass auch die juristischen Personen und Institutionen subsumiert sind. Es können Fälle vorkommen, in denen der Bund auch juristische Personen oder Institutionen unterstützen möchte. Das ist nun in der Vorlage vorgesehen.

Am Ende unserer Arbeit hat auch der Bundesrat Stellung genommen. Er hat eine Reihe von redaktionellen Verbesserungen vorgeschlagen, die die Kommission gerne entgegennimmt. Der Bundesrat hat auch vier bedeutende inhaltliche Änderungen vorgeschlagen, welche die Kommission alle ablehnt.

Die erste grosse Differenz mit dem Bundesrat - wir haben gesehen, dass wir auch einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates bekommen haben - kommt bereits in Artikel 1 zum Tragen: Das ist die Integration oder eben die Nichtintegration der Schweizerschulen im Ausland in diesem Gesetz. Sie erinnern sich: Wir haben im Dezember das Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, früher hiess es Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, neu formuliert und gutgeheissen. Inzwischen hat der Nationalrat diesen Entwurf auch gutgeheissen, und wir haben bereits letzte Woche die letzte Differenz in diesem Gesetz bereinigt. Es ist also für die Schlussabstimmung am kommenden Freitag bereit.

Was schlagen wir hier vor? Genau das, was wir schon im Dezember vorgeschlagen und beschlossen haben: Wir übernehmen das, was bereits beschlossen ist, und ändern kein Wort. Wir übernehmen das ganze Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, und integrieren es im neuen Auslandschweizergesetz. Wir werden darüber sicher noch diskutieren, da regt sich allenfalls vom Bundesrat her Widerstand.

Die zweite Differenz mit dem Bundesrat betrifft die Aufhebung oder Nichtaufhebung des obligatorischen Eintrages der Auslandschweizer im Auslandschweizerregister. Unsere Kommission war im ersten Anlauf auf Vorschlag der Verwaltung hin für die Aufhebung dieses Obligatoriums. Nach der Vernehmlassung haben wir festgestellt, dass uns viele baten, dieses Obligatorium beizubehalten. Die Kommission hat in diesem Sinne beschlossen. Der Bundesrat möchte auf jeden Fall hier auf seiner Position beharren, das Obligatorium zu streichen. Wir werden auch hier eine Diskussion führen; es gibt einen Antrag der Mehrheit und einen Antrag der Minderheit der Kommission.

Zur dritten Differenz mit dem Bundesrat: Wir haben vorgesehen, dass der Bund die Bestrebungen für die Erleichterung der Ausübung politischer Rechte für die Auslandschweizer unterstützen kann. Das haben wir offen formuliert. Der Bundesrat möchte, dass man für diese Unterstützung bereits eine Grenze setzt, indem man sagt, dass es Beiträge nur bis zu 40 Prozent der Kosten der Kantone gibt. Wir werden auch darüber diskutieren. Die einstimmige Kommission möchte ihren Text nicht ändern.

Letztlich schlagen wir bei der Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts vor, dass auch das Parlamentsgesetz revidiert wird und die Aussenpolitischen Kommissionen das Konsultationsrecht bezüglich Änderungen im Bestand des diplomatischen und konsularischen Netzes erhalten, was im Moment nicht der Fall ist. Sie erinnern sich, dass wir oft darüber diskutiert haben; es gab auch Vorstösse. Unser Lösungsansatz ist, dies ein für alle Mal zu regeln: Der Bundesrat informiert die Aussenpolitischen Kommissionen über Änderungen des konsularischen und diplomatischen Netzes. Das ändert an der Zuständigkeit nichts, aber es gibt die Möglichkeit, das Parlament in Entscheidungen mit einzubeziehen, die oft zu diskutieren geben. Das wäre besser für das Parlament, das wäre besser für die Sache, wahrscheinlich wäre es auch besser für den Bundesrat, weil er sich dann auf eine erfolgte Konsultation des Parlamentes stützen könnte.

Damit komme ich zum Ende meiner Einführung: Ich glaube, dass wir die einzelnen Differenzen, die wir haben, besser in der Detailberatung diskutieren. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Sie bildet eine sehr ausgewogene und sehr zielführende Antwort auf die parlamentarische Initiative, der in beiden Räten vor drei Jahren Folge gegeben wurde. Sie wird eine gute Grundlage für die künftige Arbeit des Bundes im Umgang mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sein.