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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-03-17

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-17

Wortprotokoll

Es geht um die Frage, ob wir mit diesem Gesetz eine Lex imperfecta machen wollen. Diese Frage ist aber falsch gestellt. Es ist zwar so, dass für den Fall, dass man sich nicht einträgt, obschon die Verpflichtung besteht, keine Sanktion als Strafnorm im Gesetz vorhanden [PAGE 224] ist. Aber in Artikel 11 Absatz 2 steht ganz klar, dass die Ausübung der Rechte und Pflichten und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur denjenigen Schweizerinnen und Schweizern zukommen, welche im Register eingetragen sind. Es gibt also eine indirekte Folge.

Wenn ich an die Erfahrungen aus Österreich denke, die uns der Kommissionssprecher geschildert hat, wenn ich weiss, welche Befürchtungen die Auslandschweizer-Organisation hat, und wenn ich das mit dem kombiniere, was die Sprecherin der Minderheit gesagt hat, wonach die Eintragungspflicht eine Erleichterung des Verfahrens wäre, dann bin ich überzeugt, dass wir der Sache, dieser Institution Auslandschweizer, keinen guten Dienst erweisen, wenn wir das Obligatorium einfach aufheben. Das Obligatorium hat sich bewährt und hat zu keinen Schwierigkeiten geführt.

Ich bin überzeugt, dass viele Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, die dieser Verpflichtung zu Beginn ihres Auslandaufenthaltes nicht nachkommen und sich nicht eintragen, dann ganz bös erwachen, wenn eine Krisensituation entsteht. Bevor sie die Dienste in Anspruch nehmen können, müssen sie dann zuerst eingetragen werden. Auch haben sie rückwirkend keinen Anspruch auf die Dienstleistungen, mit Ausnahme der dringlichen Sozialhilfe, die hier erwähnt ist. Man befürchtet zudem, dass es zu Prozessen, zu Beschwerden kommen könnte, weil man den Leuten nicht die Verpflichtung auferlegt hat, sich im Register einzutragen.

Es ist nicht nur die Auslandschweizer-Organisation, die sich vehement für die Aufrechterhaltung der Eintragungspflicht einsetzt, es sind auch wichtige vier Parteien. Zudem setzt sich insbesondere das Rote Kreuz dafür ein, dass das Obligatorium beibehalten wird, damit die Schweizerinnen und Schweizer, die sich ins Ausland begeben, wissen, dass es zu ihrem Vorteil ist, wenn sie sich eintragen.

Deshalb vertrete ich mit Überzeugung die Mehrheit.