Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-17

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17

Wortprotokoll

Für die Minderheit geht es zu weit, wenn mit Artikel 18 Absatz 3 quasi der Entscheid vorweggenommen wird, ob in Zukunft Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer per Internet abstimmen können sollen. Für die Minderheit ist es hingegen unproblematisch, wenn im Rahmen der aktuell stattfindenden Versuche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als prioritäre Zielgruppe für die Einführung des E-Votings behandelt werden.

Ich habe im Evaluationsbericht des Bundesrates zum Vote électronique vom 14. Juni 2013 gelesen, dass heute schon gut die Hälfte aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem Stimmregister eingetragen sind, ihre Stimme elektronisch abgeben kann. Dagegen ist nichts einzuwenden. Im Rahmen aber der stufenweisen Versuchsausdehnung bezüglich der Stimmabgabe per Internet soll der Kreis der Staaten, von wo aus elektronisch abgestimmt werden kann, zusätzlich erweitert werden, und zwar mit dem Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen im Jahr 2015 eine grosse Mehrheit der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe machen kann. Die Rechtsgrundlage für diese Versuchsphase findet sich im Bundesgesetz über die politischen Rechte und im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer.

Die Minderheit stellt sich auf den Standpunkt, dass die Öffnung des neuen Stimmkanals mit der Stimmabgabe via Internet im vorliegenden Gesetz nicht vordringlich ist, zumal es sich auch um ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Kantonen und Gemeinden, die ebenso davon betroffen sind, handelt und zum heutigen Zeitpunkt auf einer freiwilligen Mitwirkung beruht. Das vorliegende Gesetz ist nicht der Ort, die Diskussion über die definitive Einführung des Vote électronique vorwegzunehmen. Dies stünde auch in einem gewissen Widerspruch zu Absatz 4; dieser wurde aus dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer übernommen und erlaubt im Einvernehmen mit den Kantonen und Gemeinden die Durchführung von Versuchen. Wir befinden uns immer noch in der Versuchsphase. Die Minderheit möchte nicht, dass mit Absatz 3 der politische Entscheid darüber quasi vorweggenommen wird.

Ich bin auch zuversichtlich, Herr Kommissionssprecher, dass in Zukunft die elektronische Stimmabgabe für alle möglich sein wird, und es ist zweifellos richtig, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Versuchsphase prioritär behandelt werden. Diese Versuchsphase muss aber abgeschlossen sein, bevor dann auch politisch über die definitive Einführung eines dritten Stimmkanals mit E-Voting beschlossen wird.

Nicht weil wir gegen E-Voting sind, sondern weil wir für ein stufenweises Vorgehen sind, lehnen wir die Formulierung von Absatz 3 ab.

Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-17 | Lexipedia | Lexipedia