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Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-03-04

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-04

Wortprotokoll

Basierend auf der Aussenwirtschaftsstrategie, die vom Parlament abgesegnet und wiederholt bestätigt wurde, baut der Bundesrat das Netz von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten kontinuierlich aus. Vorliegend beraten wir ein neues Efta-Freihandelsabkommen mit Costa Rica und Panama, das am 24. Juni 2013 von den Vertragsparteien unterzeichnet worden ist. Es beinhaltet Bestimmungen über den Waren- und Dienstleistungshandel, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen, Handel und nachhaltige Entwicklung, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie institutionelle Bestimmungen. Das Abkommen hat zum Ziel, den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte und Investitionen auf den beiden dynamischen zentralamerikanischen Märkten zu verbessern, den gegenseitigen Handel zu erleichtern, den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu erschliessen, den Schutz des geistigen Eigentums zu verstärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch zu verbessern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Die beiden Staaten Costa Rica und Panama sind die wirtschaftlich am weitesten entwickelten Staaten Zentralamerikas und deshalb als Freihandelspartner für die Schweiz als exportorientiertes Land attraktiv. Beide Staaten sind mit Abstand die wichtigsten Handelspartner der Schweiz in dieser Region mit einem Handelsvolumen von 302 Millionen Franken (Panama) bzw. 168 Millionen Franken (Costa Rica) im Jahr 2012. Das Abkommen lässt zudem El Salvador, Nicaragua, Honduras und Guatemala die Möglichkeit eines späteren Beitritts offen.

Die Botschaft des Bundesrates zeigt uns neben den Zollabbaumassnahmen und den sektoriellen Marktzutrittsmöglichkeiten auch detailliert auf, welche Auswirkungen das Abkommen auf die dortige Bevölkerung hat, auf die wirtschaftliche Situation und die Gesellschaft sowie auch auf die Schweiz und ihre Exportwirtschaft. Das Abkommen enthält auch ein Nachhaltigkeitskapitel.

Unsere Kommission hat das Abkommen am 21. Oktober in Genf beraten. Der vorliegende Rückweisungsantrag wurde in der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen verworfen, zum einen aus inhaltlichen Gründen. In der Präambel zum Abkommen ist ein Bekenntnis zu den grundlegenden Rechten und zu Werten wie Demokratie, Menschenrechte, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz sowie zur nachhaltigen Entwicklung vorhanden. Die Parteien verpflichten sich, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation umzusetzen und die multilateralen Umweltabkommen einzuhalten. Aus diesem Grund erachtet die Mehrheit der Kommission inhaltlich die Anliegen der Antragstellerin als erfüllt.

Der zweite Grund für die Ablehnung einer Rückweisung ist formeller Natur. Im Gegensatz zu den Freihandelsabkommen mit China und Japan haben wir das vorliegende gemeinsam mit unseren Efta-Partnerstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island ausgehandelt. Eine Neuverhandlung oder Nachverhandlung - wie es jetzt das Modewort in aller Munde ist - müsste auch wieder im Efta-Kontext geschehen, was umständlich und verzögernd wirken würde, wobei die neuen Ergebnisse auch nicht voraussehbar sind.

Die Mehrheit der Kommission ist von der Qualität dieses Abkommens überzeugt und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen sowie den Bundesbeschluss zu genehmigen. Damit schaffen wir einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten aus Ländern, die kein Freihandelsabkommen mit den beiden zentralamerikanischen Staaten haben.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und das Freihandelsabkommen zu genehmigen.