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Munz Martina · Nationalrat · 2014-03-04

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-04

Wortprotokoll

Ich stelle den Rückweisungsantrag mit der Forderung an den Bundesrat, in diesem Freihandelsabkommen die Umsetzung der vier Nachhaltigkeitskriterien über nationale Mechanismen zur Streitbeilegung sicherzustellen sowie mit einem gezielten Monitoring die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien laufend durch die Bundesverwaltung zu überprüfen. Im Freihandelsabkommen mit Costa Rica und Panama sind weit deutlicher als im Freihandelsabkommen mit China wichtige Nachhaltigkeitspunkte aufgenommen worden:

1. Die explizite Anrufung der Menschenrechte und der acht Kernübereinkommen der ILO in der Präambel.

2. Das Ziel, bei der Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten hohe Standards des Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzes einzuhalten.

3. Der Investitionsschutz sieht die Möglichkeit "right to regulate" vor, das heisst: Wenn nationale Gesetze zugunsten der Nachhaltigkeit verschärft werden, darf dies nicht zu Entschädigungsforderungen führen.

4. Der Investitionsschutz enthält zusätzlich eine "Not lowering standards"-Klausel, also ein Verbot, Investitionen durch die Verschlechterung von Arbeits- und Umweltstandards anzulocken.

Wir begrüssen diese vier Klauseln ausdrücklich, auch wenn wir uns diese noch konkreter ausgestaltet wünschten. Deren Erfolg hängt aber allein vom Willen ab, sie auch um- und durchzusetzen. Genau in diesem institutionellen Teil weist das Abkommen aber grosse Mängel auf. Es gibt keine Bestimmungen, wie die Nachhaltigkeitskriterien durchgesetzt werden können. Was nützen gute Vertragsklauseln, wenn Streitigkeiten in den Bereichen Umwelt-, Menschen- und Arbeitsrechte weder systematisch erkannt noch geahndet werden können?

Costa Rica und Panama haben grosse Probleme mit illegaler Abholzung und im Umgang mit indigenen Völkern. Freihandelsabkommen führen nicht zwingend zu mehr Demokratie und zu mehr Wohlstand für die ganze Bevölkerung. Solche positiven Effekte können nur erzielt werden, wenn gleichzeitig die Rechte der Bevölkerung und die ökologischen Anliegen gestärkt werden. Die Verantwortung für die Um- und Durchsetzung der Nachhaltigkeitsklauseln auf die NGO abzuschieben, wie es die Absicht des Bundesrates ist, funktioniert nicht. Auch die Uno, die ILO und internationale Umweltorganisationen verfügen nicht über Schiedsgerichte, die rechtsverbindlich über Streitigkeiten entscheiden könnten. Es braucht deshalb nationale Mechanismen zur Durchsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen. Der Bundesrat muss dafür ein Monitoring aufbauen und einen verwaltungsinternen Aufsichtsmechanismus zur Durchsetzung der Vertragsbestimmungen einrichten. Meldungen und Beobachtungen müssen gesammelt und beurteilt werden, und dem Parlament soll darüber jährlich Bericht erstattet werden.

Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, das Geschäft zurückzuweisen, und fordern den Bundesrat dazu auf, die Durchsetzung der Nachhaltigkeitsklauseln institutionell zu sichern.