Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich muss doch ausführen, ich habe es gerade gesagt: Das geltende Recht sieht natürlich heute schon differenzierte Quoren vor. Notwendige Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten können heute schon mit einem einfachen Mehr der Stockwerkeigentümerversammlung beschlossen werden. Das andere Quorum ist das Quorum für sogenannt "nützliche" bauliche Massnahmen, die eine Wertsteigerung oder eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bzw. der Gebrauchsfähigkeit der Liegenschaft bezwecken. Dafür bedarf es eines qualifizierten Mehrs nach Köpfen und Wertquoten. Nur Bauarbeiten, die lediglich der Verschönerung des Gebäudes oder der Bequemlichkeit im Gebrauch dienen, sowie Änderungen der Zweckbestimmung oder des Charakters der Liegenschaft erfordern einen einstimmigen Beschluss der Stockwerkeigentümer. Es gibt also heute schon eine differenzierte Quorenregelung, und wir sind der Meinung: Mit dieser Differenzierung wird den Bedürfnissen genügend Rechnung getragen.
Aber ich habe bereits Herrn Nationalrat von Graffenried gegenüber ausgeführt: Wenn weitergehende Massnahmen sinnvoll sind, sind wir bereit, diese zu prüfen. Aber das Gleichgewicht der Interessen, das ist etwas Heikles. Ich denke, je nachdem, auf welcher Seite Sie stehen, argumentieren Sie wahrscheinlich etwas anders.