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Caroni Andrea · Nationalrat · 2014-03-11

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Ihre Kommission fügte Artikel 41a zusätzlich in die Vorlage ein, dies mit einer knappen Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Bestimmung sieht vor, dass bereits nach drei Jahren eine Evaluation stattfinden soll, die dann auch allfälligen Anpassungsbedarf aufzeigen sollte. Es ist wichtig festzuhalten, dass sich diese Evaluationsklausel nur auf die Änderung des RAG, also auf diese Bündelungsvorlage bezieht. Es geht also nicht um die Evaluation des ganzen RAG.

Die Minderheit Huber findet die Bestimmung, wie wir gehört haben, unnötig, da man aus Gründen der Vernunft ohnehin darauf komme, wenn ein Gesetz anzupassen sei. Zudem lege die RAB jährlich einen umfassenden Bericht vor und könne dort Handlungsbedarf aufzeigen. Schliesslich seien drei Jahre für eine Evaluation auch sehr kurz.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hält an dieser Evaluation fest. Sie begründet sie mit einer allgemeinen Evaluationsklausel, wie sie unsere Bundesverfassung in Artikel 170 vorsieht. Danach ist alles staatliche Handeln regelmässig zu evaluieren. Zudem verweist Ihre Kommission auch auf den Präzedenzfall der "Too big to fail"-Vorlage, wo ebenfalls eine Frist von drei Jahren mit zwingender Evaluation danach eingefügt wurde.

Im Namen der Kommissionsmehrheit, die mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zustande kam, bitte ich Sie, die Minderheit Huber abzulehnen.

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