Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich habe Ihnen im Rahmen der Eintretensdebatte erläutert, dass das Nebeneinander von zwei Aufsichtsbehörden für die Revisionsbranche eigentlich nur Nachteile hat und dass die Bündelung der Aufsicht bei der RAB daher Sinn macht; das war ja soweit auch unbestritten. Es geht hier also im Wesentlichen darum, die formelle Zuständigkeit neu zu ordnen, inhaltlich ändert sich an dieser Aufsicht wenig bis gar nichts. Nun hat Ihre vorberatende Kommission dennoch knapp, mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, entschieden, dass der Bundesrat in drei Jahren einen Bericht über die Wirksamkeit dieser Vorlage vorlegen soll. Das Vorbild ist der Bericht zur "Too big to fail"-Vorlage.
Wenn Sie einen solchen Bericht für sinnvoll halten, dann werden wir diesen Bericht selbstverständlich machen. Ich meine aber, dass die "Too big to fail"-Vorlage schon einen sehr hohen Stellenwert für unser Land hatte und dass daher eine Evaluation wirklich auch berechtigt war. Wenn man vorliegend ebenfalls einen Bericht verlangt, müsste man das von der Bedeutung her wahrscheinlich schon fast für jedes Gesetz machen. Wir sind der Meinung, dass es nicht ganz stufengerecht ist, für diese Revision nach drei Jahren bereits einen Wirksamkeitsbericht zu machen. Aber noch einmal: Wenn Sie darauf beharren, dann liefern wir Ihnen den Bericht selbstverständlich ab. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass die RAB jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht veröffentlicht; darin wird sie nicht darum herumkommen, auch zur Umsetzung dieser Vorlage Bericht zu erstatten. Das ist ein weiteres Argument, dass dieser zusätzliche Bericht, diese Evaluation nach drei Jahren nicht wirklich nötig und vielleicht auch nicht unbedingt sinnvoll ist.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Huber zu folgen.