Huber Gabi · Nationalrat · 2014-03-11
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Hier geht es um die Zulassung von Personen zur Leitung von Prüfungen. Die Minderheit begründet ihren Antrag teilweise mit dem Verdacht, die erleichterte Zulassung im Sinne von Absatz 3 sei aus Mangel an Fachpersonal und Ressourcen aufgenommen worden. Wer diesen Absatz 3 aber genau liest, kommt zum Schluss, dass er gar keine Erleichterung darstellt. Auch wer von Absatz 3 Gebrauch macht, muss als Revisionsexperte alle Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen. Absatz 3 ist eine Kann-Vorschrift und besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass auch eine Person als leitender Prüfer eingesetzt werden kann, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich der Aufsichtsprüfung bei der Prüfgesellschaft qualifiziert.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt deshalb den Minderheitsantrag ab und wird die Mehrheit unterstützen.
Den Einzelantrag Müller Thomas konnten wir naturgemäss in der Kommission nicht beraten. Auf den ersten Blick scheint das doch eher eine Lex specialis für die Selbstregulierungsorganisationen zu sein. Ich bin etwas skeptisch, masse mir aber nicht eine abschliessende Beurteilung an. Ich würde es wirklich sinnvoller finden, diese Frage in der Kommission des Zweitrates prüfen zu lassen. Es ist etwas schwierig, hier im Plenum mit solchen Wünschen anzumarschieren.
Wir werden diesen Antrag Müller Thomas mehrheitlich ablehnen.