Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-11
Wortprotokoll
Es geht heute um einen Punkt der Motion, der noch offen ist und über den Sie heute abstimmen. Der Bundesrat konnte Ihren Entscheid nicht abwarten. Er hatte ja von Ihnen den Auftrag erhalten - Herr Nationalrat Büchler hat das freundlicherweise gesagt -, die Botschaft zur Änderung des Waffengesetzes bis Ende des letzten Jahres vorzulegen. Das haben wir gemacht; der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft und den Gesetzentwurf im Dezember 2013 verabschiedet. Es war übrigens auch ein Wunsch der Kantone, dass es hier rasch vorwärtsgeht, weil die Kantone die gesetzliche Grundlage brauchen, damit sie ihre kantonalen Waffenregister über die Waffeninformationsplattform Armada verbinden können. Das hatten [PAGE 233] die Kantone ja insbesondere in der Abstimmung über die Waffenschutz-Initiative in Aussicht gestellt. Man wartet jetzt darauf, dass diese Verbindung der kantonalen Waffenregister endlich kommt. Somit hat der Bundesrat - ich muss es sagen - hier unfreiwillig Tempo gemacht, und es tut mir leid, wenn sich jemand überfahren fühlt.
Sie werden im Rahmen der Waffengesetzrevision über zwei Punkte noch einmal diskutieren. Der eine ist eben diese gesetzliche Grundlage für die Verbindung der kantonalen Waffenregister. Das scheint weitgehend unbestritten zu sein. Der zweite Punkt ist die Nachregistrierung von nicht registrierten privaten Feuerwaffen innerhalb von zwei Jahren. Übrigens ist auch dieser zweite Punkt, die Nachregistrierung, auf Wunsch der Kantone und insbesondere auch der Polizeikommandanten aufgenommen worden. Es geht hier nicht zuletzt auch um die Sicherheit für unsere Polizeikräfte. Diese Sicherheit liegt dem Bundesrat am Herzen. Er hat deshalb beide Punkte in die Revision des Waffengesetzes aufgenommen, und er beantragt Ihnen heute, die Mehrheit zu unterstützen. Aber ich gebe es zu: Der Bundesrat hat seine Entscheide bereits gefällt, und Sie werden nachher darüber diskutieren können.