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Galladé Chantal · Nationalrat · 2014-03-11

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Die SiK-NR hat an ihrer Sitzung vom 5. November letzten Jahres die Kommissionsmotion geprüft. Diese wurde von mir am 7. Januar 2013 eingereicht, vom Nationalrat am 13. März 2013 angenommen und vom Ständerat am 18. Juni dann abgeändert. Am 23. September letzten Jahres nahm der Nationalrat die vom Ständerat beschlossene Änderung an, am Tag darauf wies er die Motion aber an die Kommission zurück, mit dem Auftrag abzuklären, ob die Vorlage geteilt und über die einzelnen Punkte getrennt abgestimmt werden kann.

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes betrauten Behörden der Kantone und des Bundes zu verbessern und dieses Gesetz entsprechend zu ändern.

Am 24. September 2013 hat der Nationalrat den Ordnungsantrag Büchler Jakob angenommen - Sie erinnern sich vielleicht -, der aus Verfahrensgründen eine Wiederholung der Abstimmung des Vortages verlangte. Es sollte geprüft werden, ob nicht über einzelne Punkte separat abgestimmt werden könne. Es ging dabei namentlich um Buchstabe d der Kommissionsmotion - alles andere war nicht bestritten -, über den wir heute nun erneut beraten. Der Ordnungsantrag wurde angenommen, und daraufhin nahm der Rat dann noch den Ordnungsantrag Galladé an, gemäss dem wir das Geschäft zur juristischen Abklärung in die Kommission zurückschicken.

Die Analyse des Rechtsdienstes hat nun ergeben, dass die Teilbarkeit von Kommissionsmotionen bis jetzt noch nie ein Thema war und es sich also um einen Präzedenzfall handelt. Der unverfälschte Wille des Rates sei höher zu gewichten. Wenn ein Ratsmitglied die Teilung verlange, sei diese vorzunehmen. Über einzelne Buchstaben könne getrennt abgestimmt werden, aber der Buchstabe selber könne nicht aufgeteilt werden. Das heisst, wir können heute nur über den ganzen Buchstaben d abstimmen.

Die Kommission schloss sich einstimmig den Schlussfolgerungen des Rechtsdienstes an und konzentrierte sich in der Folge auf Buchstabe d der Motion, da die anderen Teile eben nicht bestritten waren. In der Folge entschied die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin, Buchstabe d unverändert anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit weist insbesondere darauf hin, dass Buchstabe d den eigentlichen Kern der Motion darstellt. Ohne Buchstabe d ist eine Abfrage in Echtzeit für die zuständigen Behörden nicht möglich.

Die Kommission hat die Motion jedoch erarbeitet, weil tragische Ereignisse aufgezeigt haben, dass der Austausch zwischen den Behörden nicht funktioniert. Die Kommissionsmehrheit machte auch geltend, dass die Einführung einer nachträglichen Meldepflicht für nichtregistrierte Feuerwaffen ein ausdrücklicher Wunsch der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten sei. Da er von jenen kommt, die vor Ort für die Sicherheit verantwortlich sind, macht es durchaus Sinn, auf deren Anliegen einzugehen und den Handlungsbedarf an der Front zu erkennen.

Die Kommissionsminderheit unterstreicht, dass sie alle in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen befürwortet und sich lediglich gegen die vom Ständerat eingeführte Nachregistrierung ausspricht. Sie ist überzeugt, dass die Einführung einer nachträglichen Meldepflicht eine erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen könnte.

Nachdem die Kommission zeitlich massiven Druck auf den Bundesrat ausgeübt hatte, damit endlich schnell etwas geschehe, wurde die Behandlung ironischerweise von unserem Rat auf die lange Bank geschoben. Nun ist uns der Bundesrat mit seiner Vorlage zuvorgekommen - das ist etwa so, wie wenn die Schnecke die Schildkröte überholen würde -, aber Hauptsache, beide bewegen sich und beide bewegen sich in eine ähnliche Richtung.

Wir sind heute also in der Situation, dass es eine Kommissionsmotion gibt, die wir als sehr dringlich erachtet haben, dass wir aber vom Bundesrat überholt worden sind. Wenn wir an den grossen Linien festhalten wollen und nach wie vor grundsätzlichen Handlungsbedarf sehen, können wir heute getrost Ja sagen und die Detailregelung und Änderungsvorschläge dann anhand des konkreten Entwurfes des Bundesrates diskutieren.