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AB 156376

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Es liegen ja eigentlich zwei Anträge vor; der andere ist der Antrag von Kollege Hans Hess, der diese Initiative für ungültig erklären will. Ich persönlich denke, dass der Entscheid über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Volksinitiative doch sehr schwerwiegend ist. Ich bin auch der Meinung, dass er in der Plenumsdiskussion so nicht gefällt werden kann. Ich bin aber persönlich und auch als Präsidentin der Staatspolitischen Kommission der Meinung, dass sich bei dieser Initiative die Frage, ob diese Initiative für gültig oder eben auch für ungültig erklärt werden muss, wirklich aufdrängt. Ich habe die Botschaft zu diesem Geschäft nochmals zur Hand genommen. Ich muss sagen: Die Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft zum Thema Gültigkeit oder Ungültigkeit sind recht dürr, vor allem auch im Bereich der rückwirkenden Bestimmungen. Es geht ja darum, dass gemäss Initiativtext Schenkungen auch rückwirkend berücksichtigt werden müssen.

Ihre Staatspolitische Kommission diskutiert im Moment im Rahmen der Durchsetzungs-Initiative sehr intensiv die Frage, ob die bisherige Praxis zur Gültigerklärung oder Ungültigerklärung von Initiativen noch so weitergeführt werden kann oder nicht. Wir haben Staatsrechtsprofessoren eingeladen, wir haben Hearings gemacht, und wir sind mitten in der Diskussion, inwiefern wir eine politische Diskussion darüber führen müssen, ob es sich aufdrängt, hier neue politische Eckpfeiler zu setzen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Volksinitiativen durchgewinkt. Wir haben diesem Volksrecht keine neuen Schranken auferlegen wollen. Aber wir erfahren jetzt eigentlich praktisch bei jeder Volksinitiative, dass neue Formen von Interpretationen, was man alles in so einen Initiativtext hineinpacken kann, erscheinen. In dieser Initiative ist es die Frage der Rückwirkung. Wir sind der Meinung, dass wir generell die Frage, ob eine Volksinitiative gültig ist, strenger prüfen müssen. Dazu gehört natürlich auch eine Überprüfung, wie dieses Instrument ursprünglich eigentlich gedacht war und wie es sich jetzt im Laufe der letzten Jahre weiterentwickelt hat. In diesem Kontext wäre es ein Anliegen der Staatspolitischen Kommission, dass sie der WAK einen Mitbericht zu dieser Frage mitgeben könnte.

Wie dieser Mitbericht aussieht, ist völlig offen. Wir haben ja über diese Initiative in der Staatspolitischen Kommission nicht diskutiert. Aber wir möchten, dass wir unsere Überlegungen, die wir bis jetzt angestellt haben und die noch im Fluss sind, der WAK mitteilen können. Die WAK ist selbstverständlich federführend in diesem Geschäft und wird es auch bleiben. Es besteht auch gar nicht die Intention, dass die Staatspolitische Kommission dieses Geschäft in irgendeiner Form der WAK abnehmen oder sich in einer konkurrenzierenden Form artikulieren möchte. Ich glaube aber - und wir sind der Meinung, dass wir es diesem wertvollen Instrument der Volksinitiative schuldig sind -, dass die Frage, was eigentlich in diesem Bereich noch als gültig angesehen werden darf und was dann vielleicht als ungültig gelten muss, auch hier diskutiert werden muss.

Es gibt auch verschiedene Gutachten, die schon gemacht wurden. Ich glaube, es ist aber jetzt nicht der richtige Ort, hier vertieft auf den Inhalt einzugehen. Ich stelle diesen Antrag auf Rückweisung, der übrigens nicht nur von mir veranlasst wurde; ich wurde von verschiedenen Mitgliedern der Staatspolitischen Kommission bezüglich der Frage angesprochen, ob es nicht sinnvoll wäre, hier eine Diskussion zusammen mit der WAK zu führen.

Von daher möchte ich Sie bitten, dieses Geschäft an die WAK zurückzuweisen. Es erspart uns dann auch die Diskussion, die nachher beim Einzelantrag Hess Hans anstehen würde. Denn dort bleibt uns eigentlich nur die Möglichkeit der Zustimmung zur Ungültigkeitserklärung oder der Ablehnung - die Stimmenthaltung ist selbstverständlich auch möglich, aber das ist keine inhaltliche Antwort. Ich denke, es wäre gut, wenn sich der Ständerat für diese wirklich wichtige staatspolitische Frage mehr Zeit geben würde.