Theiler Georges · Ständerat · 2014-06-03
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Ich bin selbstverständlich auch kein Freund dieser Vorlage und werde sie sicher bekämpfen, aber die Frage, die wir jetzt diskutieren, ist ja eine grundsätzliche. Man kann schon sagen, man solle bei Initiativen, die auf den Tisch kommen, jeweils zuerst die Grundsatzfrage [PAGE 412] klären, aber man kann es nicht vier- oder fünfmal hintereinander machen - und die Grundsatzfrage ist immer noch nicht geklärt. Herr Schwaller hat die Frage bei der Ecopop-Initiative aufs Tapet gebracht, meiner Meinung nach zu Recht; ich habe ihn dabei unterstützt, aber wir haben die Sache wieder einmal abgelehnt. Jetzt sind wir bei der nächsten Initiative, dann kommt wieder eine nächste, und wir machen nichts. Damit ist das Problem meiner Meinung nach einfach nur hinausgeschoben und nicht gelöst.
Man kann hier doch mit Fug und Recht bei der Einheit der Materie ansetzen. Wenn jemand für die AHV-Sanierung ist und sagt, er wolle dieses Problem mit steuerlichen Mitteln lösen: Wie soll er dann hier stimmen? Er müsste ja zustimmen. Aber jemand, der gegen eine Erbschaftssteuer ist, kann nicht beides gleichzeitig haben. Damit ist für mich klar, dass das Gebot der Einheit der Materie verletzt ist. Das wäre für mich ein wichtiger erster Grund, um zu sagen, dass die Volksinitiative so, wie sie jetzt daherkommt, ungültig ist.
Etwas Weiteres, nämlich diese Rückwirkungsgeschichte, ist noch viel gravierender. Man kann schon sagen, wenn man die Rückwirkung mit einer Volksinitiative auf Verfassungsebene einbringe, sei es rechtlich gesehen in Ordnung. Aber wenn wir dem heute zustimmen - unabhängig davon, ob dann in der Volksabstimmung ein Ja oder ein Nein herauskommt -, ist das für Initianten eine Einladung, künftig eine solche Rückwirkung einzubauen. Wollen wir wirklich, dass in Zukunft einfach gesagt werden kann, da werde rückwirkend alles geändert? Ich bin der Meinung, dass wir keine solche Einladung aussprechen sollten. Wir sollten diese Frage hier klären.
Ich bin natürlich auch dagegen, dass man die Initiative nur teilweise, also nur in diesem einzelnen Punkt, für ungültig erklärt. Damit wäre den Initianten gedient, welche dann einen Pferdefuss der Initiative los wären. Einer teilweisen Ungültigerklärung würde ich also nie und nimmer zustimmen.
Ich finde jetzt aber die Idee von Frau Kollegin Diener Lenz richtig. Diese Frage sollte à fond in der Kommission - halt in einer anderen Kommission, damit man hier eine andere Meinung hat - und grundsätzlich diskutiert werden. Das ist ja eigentlich genau der Ansatz, den Herr Graber erwähnt hat. Wir sollten also die Sache nicht einfach in der WAK oder gesondert in der Kommission diskutieren, sondern etwas grundsätzlicher angehen. Deshalb unterstütze ich den Rückweisungsantrag Diener Lenz.
Wenn dieser Antrag nicht durchgeht, bitte ich Sie, dann dem Antrag Hess Hans zuzustimmen, wonach die ganze Sache für ungültig zu erklären sei. Irgendeinmal müssen Sie den Mut haben, halt auch hinzustehen und zu sagen, dass sich das Volk oder Teile des Volks oder auch Initianten irren können. Diesen bleibt ja unbenommen, auf anderem Weg dann wieder eine Initiative einzureichen, welche erstens keine Rückwirkung beinhaltet und zweitens auch die Einheit der Materie nicht verletzt.