Lombardi Filippo · Ständerat · 2014-06-03
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03
Wortprotokoll
Wir sind fehlbar, das Parlament ist fehlbar, das wissen wir. Auch das Volk ist fehlbar. Unfehlbarkeit gehört nicht zur Menschheit - sagen wir es einmal so.
Was wollen wir tun, um aus dieser unglücklichen Situation herauszukommen? Wir hätten eine Lösung. In anderen Ländern wird es so gemacht, aber wir haben es bis jetzt abgelehnt, es so zu machen. Vielleicht müssen wir diese Frage nochmals prüfen, die Frage eines Verfassungsgerichtes. Ist das Verfassungsgericht weniger fehlbar als das Volk oder das Parlament? Diese Frage darf gestellt werden, und sie wird nicht heute beantwortet.
Immerhin, in der Regel haben wir in solchen Fällen bis jetzt immer "in dubio pro populo" gesagt. Das ist unsere einzige Leitplanke. Wir überlassen es also dem Volk. Ich bin mit diesem System nicht mehr einverstanden. Wir leben nicht in einer plebiszitären Demokratie. Wir leben in einem System des Gleichgewichtes zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Wir haben ein Gleichgewicht, das auf zwei Pfeilern basiert, und wir müssen daran festhalten. Das Volk stimmt regelmässig über die Vorlagen ab, aber das Volk wählt auch ein Parlament, in der Hoffnung, die Gewählten seien Leute, die sich vorbereitet haben, um diese Rolle wahrzunehmen, in der Hoffnung, es seien vernünftige Leute, die ihr Mandat als Volksvertreter mit Vernunft einsetzen. Am System festzuhalten, es dem Volk zu überlassen, ist gefährlich. Mit der Zeit wird unsere direkte Demokratie immer mehr unter Druck kommen, wenn wir uns nicht die Mühe geben, sie besser auszurichten. Das Volk hat das Recht, das Parlament und die Regierung mittels Referendum zu kontrollieren, da gibt es überhaupt keine Einwendungen, das ist keine Frage. Aber das Parlament hat laut Bundesverfassung die Aufgabe, die Gültigkeit der Initiativen zu prüfen. Diese Aufgabe müssen wir wahrnehmen. Deswegen müssen wir uns jetzt wirklich in einer Grundsatzdebatte mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Man hat gesagt, wir hätten wir es der Ecopop-Initiative nicht getan und deswegen würden wir es auch diesmal nicht tun. Ich habe es bei der Ecopop-Initiative getan. Ich erachte mich daher nicht als inkonsequent, wenn ich jetzt wieder für die Ungültigerklärung der Vorlage plädiere. Aber wir dürfen nicht situativ und je nach Initiative und Initianten reagieren. Wir müssen die Gelegenheit vielmehr nutzen - und jetzt haben wir sie -, einmal eine Grundsatzdebatte zu führen. Die SPK hat die Debatte begonnen, und es ist richtig, der SPK die Möglichkeit zu geben, diese Analyse zu Ende zu führen. Sie soll uns in dem Fall mittels Mitbericht an die WAK ihre Haltung bekanntgeben. Deswegen sollten wir diese Gelegenheit nutzen, um die Frage gründlich zu prüfen. In diesem Sinn ist der Rückweisungsantrag Diener Lenz besser als eine Ungültigerklärung gemäss Antrag Hess Hans. Ich möchte lieber eine detaillierte Diskussion in der Kommission führen und dann hier berichten und allenfalls unsere Praxis ändern, anstatt jetzt situativ die Initiative direkt in diesem Saal für ungültig zu erklären.
Ich unterstütze daher den Antrag Diener Lenz und bitte Sie, dasselbe zu tun.