Stöckli Hans · Ständerat · 2014-06-03
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Wir haben heute die gute Möglichkeit, ohne zeitlichen Druck wichtige Entscheide zu fällen, denn der Bundesrat hat bei dieser Initiative speditiv gearbeitet und uns dementsprechend genügend Zeit gelassen, um die Aufgaben, die wir zu erledigen haben, auch zu erledigen. Der Präsident der WAK hat gesagt, das Thema der Rückwirkung sei nicht vertieft diskutiert worden. Ich habe das auch nachgelesen. Auch der Bundesrat hat in seiner Botschaft auf diese Frage gar nicht reagiert, er hat sie gar nicht gestellt oder jedenfalls nur sehr beschränkt gestellt. Es ist richtig: Im Lichte der bisherigen Praxis, im Lichte der bisherigen Entscheide des Parlamentes kann man der WAK überhaupt keinen Vorwurf machen, denn letztmals, bei der Ecopop-Initiative, haben wir die Kriterien eng gefasst. So ist durchaus [PAGE 413] nachvollziehbar, dass kein Entscheid auf Ungültigkeit gefällt worden ist.
Die Präsidentin unserer SPK hat es dargelegt: Wir sind jetzt daran, diese Frage zu prüfen. Vielleicht hätten wir das schon bei der Ecopop-Initiative machen sollen, das wäre möglicherweise auch ein Weg gewesen. Dabei ist die Frage der Einheit der Materie eben nicht so einfach zu lösen, wie man sich das vorstellt. Es kommt immer darauf an, welchen Horizont man wählt. Aber wenn wir bei jeder Initiative auf die nächste Initiative vertrösten oder sagen, wir wollten nicht, dass rückwirkende Entscheide gefällt würden, die die Spielregeln verändern würden, dann kommen wir nie zu einem Schluss. Jetzt sind wir eben vertieft daran, diese Frage zu prüfen und zu prüfen, ob wir die Praxis ändern sollen.
Lieber Kollege Graber, die Praxis können wir nur im Einzelfall ändern. Es gibt keine Praxis, die in abstrakten Fällen entsteht. Die Praxis entsteht in konkreten Einzelfällen. Jetzt haben wir diesen konkreten Einzelfall. Es ist nicht primär die Absicht der SPK, die Verfassung zu ändern, sondern wir wollen unsere Praxis schärfen, unsere Praxis präzisieren. Das geht eben nicht mit einer generell-abstrakten Norm, sondern mit einer konkreten Anwendungsentscheidung. Dementsprechend wäre es klug, wenn man diese Frage hier auch in das Paket, das parallel in einer Kommission behandelt wird, einbeziehen würde. Denn Ihnen lagen ja Aussagen der Finanzdirektorenkonferenz vor, die aufgrund eines Gutachtens von Professor Georg Müller zum Schluss kam, dass ein rückwirkendes Gesetz geradezu eine Negation des Gesetzesvertrauens bedeute. Er sagt aber auch, dass das in der heutigen Praxis nicht zur Ungültigkeit führe.
Wir müssen uns aber die Frage stellen, ob das nicht pro futuro ein Ungültigkeitsgrund sein sollte. Dementsprechend ist es sicher richtig, wenn wir nicht gleichzeitig in der SPK an der Verschärfung der Prinzipien arbeiten und ein Präjudiz schaffen, das es uns eigentlich verunmöglicht, eine vertiefte Praxisänderung vorzunehmen. Deshalb gibt es meiner Meinung nach nur die eine Möglichkeit, das heisst, dass wir uns die Zeit geben und zu dieser Frage vertieft Stellung beziehen. Es wird sich dann auch erweisen, ob eine neue Praxis überhaupt entsteht und dazu führen wird, dass eine Teilungültigkeit oder eine Ungültigkeit erklärt werden muss. Ich möchte nicht ausschliessen, dass man nach Prüfung der Unterlagen zum Schluss kommt, dass diese Initiative gleichwohl gültig ist. Wir hätten dann aber die Möglichkeit gehabt, im Lichte der neuen Überlegungen zu entscheiden.
Ich unterstütze den Ordnungsantrag Diener Lenz.