preparatory:AB 156488
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-08
Wortprotokoll
Bei den Artikeln 5aff. geht es also um die sogenannten Chromosomenuntersuchungen bei der Präimplantationsdiagnostik. Es handelt sich bei der nationalrätlichen Lösung um den Vorschlag, den unsere WBK ursprünglich gemacht hatte und der hier im Plenum mit 22 gegen 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugunsten der bundesrätlichen Version angenommen wurde. Der Nationalrat hat ihm mit 119 zu 65 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich zugestimmt.
Wie Sie der Fahne entnehmen, liegen drei Vorschläge vor: Die Minderheit I (Bischofberger) möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben, der das Verbot der Untersuchung zwar aufhebt, aber bei einer sehr restriktiven Anwendung bleibt. Die Minderheit II (Bieri) möchte im Prinzip eine Chromosomenuntersuchung zulassen, aber eingeschränkt bei vermutetem schweren Erbleiden. Die Mehrheit der Kommission - 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantragt Ihnen hingegen, dem Nationalrat zu folgen und zusätzlich zur Indikation "schweres Erbleiden" auch die Indikation "chronische Unfruchtbarkeit" zuzulassen.
Nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission soll heute eine moderne Gesetzgebung entstehen, die verhindert, dass weiterhin Hunderte von Paaren ins Ausland ausweichen. Zudem soll die Inkohärenz behoben werden, dass heute in der Pränataldiagnostik, also in der 11., 12. und 13. Woche der Schwangerschaft, Untersuchungen gemacht werden können, die in den ersten Tagen nicht zulässig sind. Es ist eine Inkohärenz in dem Sinne, dass im späteren Leben des Embryos heute mehr Untersuchungen gemacht werden können als im früheren Leben des Embryos, wenn er nur einige Tage alt ist. Nach allgemeiner Ethik geht es ja um eine zunehmende Schutzwürdigkeit des Embryos im Laufe der Zeit. Im Extremfall ergibt sich - auch das wurde in der Kommission gesagt - für ein Paar eine "Schwangerschaft auf Probe" mit dem Dilemma, später allenfalls doch mit der schwierigen Entscheidung eines Abbruchs konfrontiert zu sein.
Ihre Kommission - und es ist mir wichtig, das zu unterstreichen - hat diskutiert, ob geregelt werden kann, dass es wirklich klar ist, dass früher, innerhalb der ersten Tage, die gleichen Indikationen gelten sollen wie später; Tausende von Untersuchungen pro Jahr werden ja in der Pränataldiagnostik gemacht. Allerdings wurde die Kommission von der Verwaltung überzeugt, dass es keinen gangbaren Weg gibt, dies festzuschreiben. Das Problem liegt darin, dass die Pränataldiagnostik im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen geregelt ist und dort im Prinzip zur Pränataldiagnostik nur gesagt wird, dass Untersuchungen durchgeführt werden können, die einen Bezug zur Gesundheit haben. Mit anderen Worten: Es war nicht möglich, dies hier klar zu regeln, aber es ist für die Mehrheit der Kommission klar, dass der Grundsatz gelten soll, dass früher im Leben des Embryos die gleichen Untersuchungen gemacht werden können wie bei der Pränataldiagnostik.
Noch eine Bemerkung zu den Zahlen betreffend Untersuchungen: Im bundesrätlichen Entwurf sind das um die 150 Untersuchungen. In der ersten Diskussion in diesem Rat wurde sehr oft davon gesprochen, dass es mit unserer erweiterten Indikation mehrere Tausend Untersuchungen wären, 5000 bis 6000 pro Jahr. Die Fruchtbarkeitsmediziner schätzen, dass bei heute ungefähr 6000 Punktionszyklen in der Schweiz rund die Hälfte für brauchbare Indikationen für diese Präimplantationsdiagnostik und die Chromosomenuntersuchungen verwendet werden kann. Die Grössenordnung von gegen 1000 Untersuchungen pro Jahr wäre sicher deutlich grösser als jene der bundesrätlichen Lösung, aber auf der anderen Seite ganz klar begrenzt auf deutliche Indikationen, nämlich Risikomerkmale für genetische Krankheiten einerseits und chronische Unfruchtbarkeit bei Paaren andererseits. Es geht also nicht darum, diese Tests im Sinne - wie das teilweise gesagt wurde - einer flächendeckenden Lösung bzw. Öffnung einzuführen. In der Mehrheitsvariante sind es klare Indikationen für einen Teil der Verfahren der Präimplantationsdiagnostik, was verhindern würde, dass es weiterhin einen Tourismus ins Ausland gibt. Weiter würde die häufigste Ursache für chronische Unfruchtbarkeit diesen [PAGE 709] Untersuchungen zugeführt: Der häufigste Grund für chronische Unfruchtbarkeit ist eben die Chromosomenstörung.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Mehrheit, diesen Schritt gemäss Nationalrat zu tun, sich also dem Nationalrat anzuschliessen. Damit können Sie erstens die stossende Inkohärenz aufheben, die heute zwischen dem Umgang mit dem früheren und dem Umgang mit dem späteren Leben des Embryos vorhanden ist, zweitens den Tourismus ins Ausland reduzieren und drittens die berechtigten Anliegen chronisch unfruchtbarer Paare würdigen und ihnen die Möglichkeit geben, mit einer erweiterten Indikation der Chromosomenuntersuchungen schliesslich doch auch zu einem Kind zu kommen.
In diesem Sinne bitte ich Sie bei Artikel 5a im Namen der Mehrheit um Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.