Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-06-03
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-06-03
Wortprotokoll
Obschon - das gebe ich zu - der Bundesrat auch schon in der Kommission den Mahnfinger erhoben hat, glaubt die Mehrheit der Kommission, die Arbeit trotzdem getan zu haben, auch wenn sie nicht über eine Zahl regelt, sondern eben über einen Text. Dieser Text enthält eine biologische Grenze dessen, was innerhalb eines Behandlungszyklus überhaupt möglich ist. Er lautet: "Ausserhalb des Körpers der Frau dürfen innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens so viele menschliche Eizellen zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung oder für die Untersuchung des Erbguts der Embryonen notwendig sind." Das ist auch eine Regelung, nur nicht eine Regelung über eine Zahl. Ich glaube, wir können auch unseren Medizinern vertrauen, zumal dieses Gesetz - man muss es immer wieder betonen! - nicht ein sehr offenes Gesetz ist. Es ist nach wie vor ein rigides Gesetz, das klare Grenzen hat und das auch Strafbestimmungen enthält. Ich glaube daher nicht, dass der Missbrauch über die Festlegung einer Zahl eingeschränkt werden könnte.
Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, bei der Textversion zu bleiben. Es ist die offenere Version, als wenn man sich jetzt auf irgendeine Zahl versteifen will, die eventuell später korrigiert werden muss.