Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-06-03
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Wir haben bei diesem Artikel doch noch eine wichtige Entscheidung zu fällen. Vor allem geht es darum, wie dieser Embryotransfer für die Zukunft vorzusehen ist. Heute ist gemäss der herrschenden Lehre der Single Embryo Transfer eigentlich diejenige Methode, die am meisten anzuwenden ist. Das heisst, es wird nur ein einzelner Embryo dann effektiv in den Mutterleib implantiert, was vor allem die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften massiv reduziert. Das bedeutet letztlich - das muss man sich hier auch vor Augen führen -, dass bei der Implantation eines Embryos in den Mutterleib auch die Möglichkeit besteht, dass verschiedene Embryonen, die nicht zum Einsatz gekommen sind, nicht einfach dahinfallen, sondern konserviert werden. Konservierung der Embryonen und Transfer, so offen, wie wir ihn in der Mehrheitsfassung lassen wollen, gehören also irgendwie zusammen und können nicht voneinander getrennt werden. Es wäre mehr als unsinnig, wenn man auf der einen Seite eine Zahl fixierte, wie viele Embryonen entwickelt werden dürfen, aber andererseits nicht konservieren könnte. Deshalb ist es nichts als konsequent, dass wir im Rahmen dieser Vorlage auch die Konservierung von Embryonen, die sogenannte Kryokonservierung, zugelassen haben.
Das Ziel muss ja letztlich immer sein, dass die medizinisch optimale Lösung für die Betroffenen, die nicht zu unnötigen Belastungen führt, durchgeführt werden kann. Wenn man also jetzt bei der Entwicklung von Embryonen irgendeine willkürliche Zahl ins Gesetz schreibt, dann kann diese vielleicht im einen Fall richtig und im anderen Fall total falsch sein. Die einzige Fassung, die Offenheit und Flexibilität garantiert, ist die Fassung der Mehrheit. Alle anderen Möglichkeiten, dass man die Zahl auf drei, acht oder zwölf Eizellen/Embryonen festsetzt, kommen irgendwie willkürlich daher. Es ist auch so, dass nach Statistik von zehn Embryonen effektiv nur zwei wirklich überlebensfähig sind. Dann sind also die Zahlen Drei, Acht oder Zwölf wirklich sehr zu relativieren. Es wäre auch schade, wenn lebensfähige Embryonen, die man entwickelt hat, bei einem späteren Kinderwunsch nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
Deshalb sind auch die Nationale Ethikkommission und viele behandelnde Ärztinnen und Ärzte zur Meinung gekommen, dass nur die Unbestimmtheit der Anzahl der zu entwickelnden Embryonen eigentlich die richtige Lösung sei: Vielleicht klappt es dann mit fünf Embryonen, aber vielleicht braucht es auch zwölf oder sogar mehr, das wissen wir nicht; das kann auch das Parlament nicht wirklich vorwegnehmen. Deshalb sollte man diese Höchstzahl aus dem Gesetz entfernen und entsprechend der Mehrheit eben der medizinischen Seite mehr Gewicht zukommen lassen, damit diese Zahl offenbleibt. Nicht zuletzt kann man damit in Zukunft unnötige Nachbehandlungen oder zusätzliche Behandlungen für das betroffene Paar, vor allem für die betroffene Frau, wirklich verhindern.
Ich bitte Sie, bei dieser Abstimmung den Mehrheitsantrag zu unterstützen: Nur er ermöglicht eine flexible Behandlung.