Graf Maya · Nationalrat · 2014-06-03
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Sie sehen, dass hier in Artikel 17 die Mehrheit keine Zahl von Embryonen festschreiben will, die entwickelt werden dürfen, wenn das Erbgut der Embryonen nicht untersucht wird bzw. wenn es untersucht wird.
Meine Minderheit I möchte Bundesrat und Ständerat folgen und die Anzahl der Embryonen, die ausserhalb des Mutterleibes entwickelt werden dürfen, festlegen. Mit dem Minderheitsantrag I schlagen wir Ihnen vor, dass es gemäss Bundesrat und Ständerat drei Embryonen sind, wenn das Erbgut der Embryonen nicht untersucht wird. Das wäre also der heutige Zustand, ohne Präimplantationsdiagnostik. In Buchstabe b schlagen wir vor, dass acht Embryonen entwickelt werden dürfen, wenn das Erbgut der Embryonen untersucht wird. Meine Minderheit II folgt Bundesrat und Ständerat, geht aber bei Buchstabe b von zwölf Embryonen aus anstatt von acht, dies auch nach einer Diskussion in der Kommission, wo uns von Fachseite her gesagt wurde, dass für die Untersuchung des Erbgutes bzw. für eine Selektion zwölf Embryonen besser wären als acht.
Warum schlagen wir Ihnen nun aber überhaupt vor, grundsätzlich die Anzahl der Embryonen, die ausserhalb des Mutterleibes entwickelt werden dürfen, festzulegen? Vielleicht erinnern sich einige noch: Das war ein grosses Politikum. Denn zu jener Zeit, als die erste Fassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes erarbeitet wurde, war diese Anzahl, diese Dreierregel, sehr wichtig. Es ging nämlich darum, wie viele entwickelte Embryonen eben auch der Forschung zugeführt werden können. Der Gesetzgeber wollte hier eine klare Regel, indem er diese Anzahl ins Gesetz schrieb.
In der Zwischenzeit - das wissen Sie auch - haben wir die Stammzellenforschung erlaubt, und ihr werden auch nicht allzu viele Embryonen zugeführt. Nichtsdestotrotz möchten die Minderheit und der Bundesrat, dass hier eine Zahl steht und es nicht den Fortpflanzungsmedizinzentren überlassen wird, so viele Embryonen zu entwickeln, wie nötig sind. Das lässt keine Kontrolle zu. Ich möchte dazu auch sagen, dass es sowieso eine Problematik der überzähligen Embryonen gibt, die wir schon haben und die jetzt auch in einer Statistik jährlich ausgewiesen werden. Für den Fall, dass die Präimplantationsdiagnostik, wie wir jetzt beschlossen haben, bei schweren Erbkrankheiten möglich wird, würden sich pro Jahr zusätzlich zu den heutigen 2000 nochmals 500 überzählige Embryonen ansammeln; das ist eine Schätzung des Bundesrates. Wir haben jetzt das Screening zugelassen. Dort müsste man dann nach Auskunft des Bundesrates mit nochmals mehr als 1000 überzähligen Embryonen pro Jahr rechnen.
Wir sind also sehr gut beraten, wenn wir eine Zahl in dieses Gesetz schreiben und dem Bundesrat so eine Handhabe geben, um vor allem auch über diese überzähligen Embryonen entscheiden zu können - auch in der Verordnung. Es geht zudem darum, dieses Management in den Händen des Bundes zu behalten und es nicht den Privaten oder den Zentren zu übergeben.
Deshalb bitte ich Sie, entweder dem Antrag der Minderheit I oder dem Eventualantrag der Minderheit II - acht bzw. zwölf Embryonen - zuzustimmen.