Graf Maya · Nationalrat · 2014-06-03
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Die Minderheit, die ich hier vertrete, beantragt Ihnen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und auf eine Ausweitung des systematischen Testens von chromosomalen Anomalien bei allen Embryonen - wir befinden uns ja beim In-vitro-Fertilisations-Verfahren -, also auf das sogenannte Aneuploidie-Screening zu verzichten. Es gibt dafür wichtige Gründe.
Auch die Eidgenössische Ethikkommission hat bei dieser Frage gezögert, wie in ihrem Bericht vom November 2013 nachzulesen ist: "Es ist zu betonen, dass ein Test, mit dem sich mehrere potenzielle Krankheiten nachweisen lassen (Abweichung von einer Norm), nicht die gleichen ethischen Implikationen hat wie ein Test, mit dem nur eine einzige Krankheit diagnostiziert werden kann." Das wäre die [PAGE 826] Präimplantationsdiagnostik, wie sie heute vom Bundesrat und vom Ständerat vorgeschlagen ist. Das heisst, die Präimplantationsdiagnostik und das Screening haben nicht dieselbe Anwendung. Denn die Präimplantationsdiagnostik wird nur bei bestimmten Krankheiten angewendet. Die Paare kennen diese Krankheiten aus ihren Familien. Hinweise darauf werden in den Embryonen gesucht. Beim Screening hingegen wird eine numerische Abweichung von der Anzahl der Chromosomen gesucht. Die untersuchte Zelle weist in einem solchen Fall dann weniger oder mehr Chromosomen auf. In den Ländern, in denen die Präimplantationsdiagnostik erlaubt ist, stellt das Aneuploidie-Screening mittlerweile auch die häufigste Indikation für die Durchführung einer solchen Diagnostik dar. Zahlreiche Studien belegen, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Kind nach einem Screening zur Welt zu bringen, sogar eher sinkt. Das hat mit der Untersuchung des Embryos zu tun. Ich habe diese Information übrigens den Publikationen der European Society of Human Reproduction and Embryology entnommen. Diese Organisation rät sogar von einem solchen Screening ab.
Wissenschaftliche Argumente sprechen also neben den ethischen dafür, auf diese Ausweitung zu verzichten. Bedenken Sie, die Analyse einer Einzelzelle lässt keine Rückschlüsse auf die Entwicklungsfähigkeit eines Embryos zu. Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Geburtenrate durch ein solches Screening erhöht wird, im Gegenteil! Aus den Ergebnissen der Forschung geht zudem hervor, dass die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik massiv ausgeweitet würde. Man müsste eigentlich davon ausgehen, dass die meisten Paare, die heute eine In-vitro-Fertilisation wegen Unfruchtbarkeit vornehmen, sich dann auch für dieses Screening entscheiden würden. Also würde es zu einer Normalität im Verfahren. Ich habe Ihnen bereits beschrieben, wie der Druck auf die Paare zunehmen würde. Denn es ist klar: Ist das Screening einmal zugelassen, wird es unmöglich sein, eine klare Grenze zu ziehen, was dann noch zulässig ist. Dann sind wir bei den Fragen, was denn nun ein gesundes Genom ist und wie sicher diese Analysen sind, inwieweit überhaupt eine genetische Abweichung festgestellt werden kann oder inwieweit sie für das spätere Leben überhaupt relevant ist. Wir alle haben genetische Abweichungen, das liegt am Menschen, am Leben selbst. Ich denke, dessen müssen wir uns bewusst sein.
Noch kurz etwas, da gesagt wird, es würde schon in allen Ländern ausser die Schweiz dieses Screening gemacht: Verboten ist dieses Screening, dieses Aneuploidie-Screening, in den Nachbarländern Italien, Österreich, Frankreich, in den Niederlanden und sogar in den doch recht fortschrittlichen Ländern Norwegen und Schweden. Es ist einzig unser Nachbarland Deutschland, das es nebst Ländern wie Belgien, Dänemark usw. zulässt, das haben wir schon gehört.
Aus all diesen Gründen bittet Sie die Minderheit der Kommission, hier der Minderheit Graf Maya und somit auch dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.