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Graf Maya · Nationalrat · 2014-06-03

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion macht es sich mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bei der künstlichen Befruchtung wie andere Fraktionen und wie der Bundesrat mit seiner Vorlage nicht einfach. Es sind neben medizinischen Fragen auch heikle ethische Fragen abzuwägen: [PAGE 816] Sollen die im Reagenzglas gezeugten Embryonen in der Petrischale generell nach genetischen und chromosomalen Abweichungen untersucht werden dürfen, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden, obwohl eine gewisse Veranlagung generell noch gar keine spätere Krankheit oder "Abnormität" bedeutet? Wollen wir wie die Mehrheit der Kommission dieser positiven Selektion von "wertem" und "unwertem" Leben ganz die Türe öffnen, im Wissen, dass der Anwendungsbereich sich ständig erweitern wird, dass die Zahl der Gentests fast täglich zunimmt, dass auch der Druck auf die Frauen und auf Menschen mit Behinderung zunehmen und die Solidarität mit kranken Menschen abnehmen kann? Weiter scheint uns schon heute die Frage der überzähligen Embryonen nicht gelöst.

Etwas wurde hier noch nicht gesagt, wir möchten es aber klar festhalten: Die Fortpflanzungsmedizin ist auch ein grosses Geschäft. Bei einer Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik, wie sie die Mehrheit der Kommission beantragt, würden sich bereits heute 28 Kliniken und Zentren für dieses Angebot interessieren. Der Bund würde keine Vorgaben machen, da ja die Kantone zuständig wären. Zum Vergleich: Deutschland hat sechzehn, Frankreich nur gerade drei Präimplantationsdiagnostik-Zentren. Heute hören Sie in der Debatte, dass die Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik es auch unfruchtbaren Paaren ersparen würde, ins Ausland zu reisen; in Zukunft könnte es umgekehrt sein: Die Schweiz würde als Behandlungsort attraktiv, und es könnte zu einem Präimplantationsdiagnostik-Tourismus kommen.

Doch die grüne Fraktion ist sich sehr bewusst, dass es Paare gibt, die eine Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit in sich tragen und ohne künstliche Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik gar kein eigenes Kind haben können und einen langen Leidensweg gehen. Die grüne Fraktion ist daher mehrheitlich wie der Bundesrat und der Ständerat der Meinung, dass für diese Gruppe von Paaren die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik in klar definiertem Rahmen vorhanden sein soll. Die grüne Fraktion wird daher auf die Vorlagen eintreten und im Grundsatz mehrheitlich Bundesrat und Ständerat folgen. Wir werden also die Anträge der Kommissionsmehrheit zum systematischen Testen von Anomalien bei allen Embryonen im Verfahren der In-vitro-Fertilisation sowie die gesetzliche Möglichkeit, mit der HLA-Typisierung sogenannte Retterbabys zu gewinnen, ablehnen. Wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.

Ich möchte nun noch kurz zwei Argumente aufnehmen, die uns in dieser Diskussion begleiten werden. Das eine Argument ist, die Ausdehnung der Präimplantationsdiagnostik-Anwendung sei ein liberales Frauenanliegen, das neue Handlungs- und Entscheidungsfreiheiten ermögliche. Die Sprecherin der Kommission hat sogar von "zeitgemäss" und "mutig" gesprochen. Aber vielleicht ist das nur eine Seite der Medaille. Vielleicht ist die Kehrseite der Druck, der wiederum die Frauen alleine trifft: der Druck nach noch mehr Perfektion, nach einem gesunden Kind. Wir alle möchten ein gesundes Kind. Aber denken Sie daran: Zu über 90 Prozent aller Behinderungen kommt es bei der Geburt oder nachher. Oder denken Sie an die Möglichkeit, den Kinderwunsch gar auf später zu verschieben: Das "social egg freezing" weckt Erwartungen, und die Enttäuschungen können gross sein. Die Geburtenrate nach einer Präimplantationsdiagnostik beträgt heute nur 15 bis 19 Prozent. Übrigens, das möchte ich hier festhalten, ist heute in den meisten Fällen die Unfruchtbarkeit des Mannes der Grund für die künstliche Befruchtung; in 43 Prozent der Fälle ist das der Grund für die Behandlung.

Die grosse seelische und körperliche Belastung jeder In-vitro-Fertilisation trägt die Frau. Es müssen mittels künstlicher hormoneller Stimulationen bis zu fünfzehn Eizellen zur Reife gebracht werden. Sie wissen, normalerweise reift pro Zyklus eine Eizelle. Die Entnahme von Eizellen ist ein invasiver Eingriff, der ebenfalls ein Risiko für die Gesundheit der Frau darstellt.

Noch ein weiteres Argument wird oft angeführt. Es ist das Argument, es sei unlogisch, dass zwar ein Embryo bei der Fristenlösung abgetrieben werden kann, der Embryo in vitro aber nicht verworfen werden darf. Hier möchte ich für unsere Debatte gerne festhalten, dass dies nicht vergleichbar ist. Bei einem Schwangerschaftsabbruch, wir haben das hier genügend diskutiert, handelt es sich immer um eine unbeabsichtigte Notlage der Frau und nicht um eine Auslese. Sie muss in jedem Fall mit dem Partner diesen schwierigen Entscheid über den Embryo in ihrem Körper fällen. Es stehen dort übrigens auch Therapiemöglichkeiten offen, was bei der Präimplantationsdiagnostik, die im Reagenzglas im Labor von Genetikern durchgeführt wird, nicht der Fall ist. Dort werden die Embryonen getestet, und es wird eine positive Auswahl getroffen. Das schliesst eine spätere Pränataldiagnose mit einer eventuellen Abtreibung nicht aus. Das muss festgehalten werden.

Aus all diesen Überlegungen zu diesen Vorlagen möchte sich die Mehrheit der grünen Fraktion dem wohldurchdachten Entwurf des Bundesrates und des Ständerates anschliessen.