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Galladé Chantal · Nationalrat · 2014-06-03

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird für Eintreten auf diese Verfassungs- und Gesetzesänderung stimmen. Im Vordergrund stehen die vielen kinderlosen Paare, die vielen Personen, die sich ihren Kinderwunsch auch über Jahre hinweg nicht erfüllen können, die zum Teil schon zahlreiche Fehlgeburten erleiden mussten oder die eine genetische Krankheit in sich tragen und diese nicht ihren Kindern weitergeben möchten. Wenn es mit dem medizinischen Fortschritt gelingt zu ermöglichen, dass diese Menschen einen weniger leidvollen Weg gehen müssen, dass sie sich einen langgehegten Kinderwunsch erfüllen oder dass schwere Krankheiten ausgeschlossen werden, dann sollen diese Möglichkeiten genutzt werden dürfen - es ist ja kein Müssen. Die Wahl soll schlussendlich bei den Eltern liegen, wie es die Kommissionssprecherin eingangs gut auf eine Frage erklärt hat.

Die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik ist ein Gebot der Zeit. Wir sind eines der wenigen Länder, die dieses Verbot noch kennen. Es ist ausserdem nicht sehr logisch und konsistent, dass Tests, welche in der elften oder vierzehnten Schwangerschaftswoche dann gemacht werden dürfen, welche in einem freien Entscheid auch zu einer Abtreibung führen können, nicht vor der Einpflanzung eines Embryos gemacht werden dürfen. Man kann sagen: Man stellt werdende Eltern so faktisch vor die Frage, ob sie dann abtreiben sollen oder nicht, und bringt sie in ein Dilemma.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Dreier- respektive Achterregel halten wir in der Mehrheit für untauglich. Sie ist willkürlich, führt einerseits zu schlechteren Chancen auf eine Schwangerschaft, andererseits aber auch oft zu mehreren Behandlungszyklen, welche die Frauen gesundheitlich - physisch und psychisch - stark belasten können und erst noch zu Mehrkosten führen, welche sich ein Paar auch zuerst muss leisten können. Ausserdem kommt es in einem von fünf Fällen zu Mehrlingsschwangerschaften. Auch diese sind risikoreich, sowohl für die Mutter wie auch für die werdenden Kinder.

Ein Teil der SP-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit folgen - es war ursprünglich mein Antrag, der hier zum Mehrheitsantrag wurde -, und ein Teil wird dem Antrag der Minderheit II (Graf Maya) zustimmen, der auf zwölf Embryonen erhöhen will und damit auch einen Fortschritt gegenüber der heutigen Regelung darstellt.

Schliesslich wird eine Minderheit unserer Fraktion, der ich auch angehöre, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zustimmen, wonach die Präimplantationsdiagnostik dann erlaubt sein soll, wenn sie der einzige Weg ist, ein krankes Geschwister mit der Spende von Blutstammzellen des zu zeugenden Kindes zu retten. Denken wir daran, dass wir eine Gesetzesänderung machen, die einige Jahre hinhalten soll, dass sich die Medizin aufgrund des medizinischen Fortschritts stark wandelt und dass wir nicht zu starre Formen und Regelungen in dieses Gesetz schreiben sollten, welche dann wieder ziemlich schnell zu Änderungen von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen führen könnten.

Die SP-Fraktion wird in der Mehrheit zugunsten der kinderlosen Paare entscheiden, zugunsten der Frauen, zugunsten der Gesundheit der Frauen und Kinder und für die Möglichkeit des mündigen, freiheitlichen Entscheides der werdenden Eltern. Ich betone noch einmal: Es ist nie ein Müssen, man muss diese Verfahren nicht in Anspruch nehmen, aber es ist eben eine Möglichkeit - eine Möglichkeit, deren sich schon heute jene Paare bedienen, die es sich leisten können, indem sie einfach ins Ausland gehen. Wir sind dafür und finden es besser, dass wir Dinge, die sowieso existieren, gut regeln, damit eben kein Missbrauch möglich ist. Denn das wollen wir auch nicht, Missbrauch darf es nicht geben. Aber das erreichen wir eben nicht, indem wir die Augen vor der Realität verschliessen, sondern indem wir eine sinnvolle, zeitgemässe Regelung machen, welche diesen Bedenken Rechnung trägt, aber eben nicht die Freiheiten der Eltern oder der Frauen mit Kinderwunsch einschränkt.