Aebischer Matthias · Nationalrat · 2014-06-03
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Wir sprechen nun, wie der Präsident gesagt hat, zuerst über die Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung. Diese Änderung ist ja Voraussetzung für den von der Kommissionsmehrheit angestrebten Zusatz in Artikel 5 Buchstabe c des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Es geht nun also um die HLA-Typisierung, das heisst um die Frage der sogenannten Retterbabys. Bei dieser Frage sind wir uns in der sozialdemokratischen Fraktion uneins. Schon das Wort "Retterbaby" lässt aufhorchen. Einige sprechen gar von einem Baby, das als "Ersatzteillager" für das Geschwister dienen muss. Grundlegende ethische Fragen stehen im Raum. Ich persönlich schwankte lange hin und her, ich habe mich nun für die Ablehnung des Retterbaby-Artikels entschieden. Da ich jedoch für die ganze SP-Fraktion spreche, möchte ich Pro und Kontra aus SP-Sicht kurz darlegen.
Wer selber ein Kind mit einer genetischen Störung hat oder eines persönlich kennt und wer weiss, dass dieses Kind mit [PAGE 821] Blutstammzellen eines Geschwisters wohl überleben könnte, der zögert nicht lange und stimmt Artikel 5 Buchstabe c zu. Ethische Fragen stehen in einem solchen Moment im Hintergrund, man hat nur ein Ziel vor Augen: das Überleben des kranken Kindes. Das ist absolut verständlich.
Ein weiteres Argument für die Zustimmung ist der Umstand, dass Schweizer Paare, welche sich für ein Retterbaby entschieden haben, heute aus juristischen Gründen ins Ausland reisen, zum Beispiel nach Belgien, Spanien oder Portugal. Dort ist erlaubt, was in der Schweiz verboten ist. Ein weiteres Argument ist die geringe Anzahl Fälle; es ist mit rund zehn Retterbabys pro Jahr zu rechnen. Eine Kommerzialisierung ist deshalb kein Thema.
Die geringe Anzahl Fälle und die Möglichkeit, die Behandlung im Ausland vorzunehmen, dürfen uns als Gesetzgeber aber nicht davon abhalten, die ethischen Grundsatzfragen zu stellen: Darf man das? Darf man ein Kind künstlich produzieren, um ein anderes am Leben zu erhalten? Darf man die befruchteten Eizellen, welche nicht dem Gesuchten entsprechen, vernichten? Dürfen wir bei der Entstehung eines Menschen sagen, was richtig ist und was falsch? Ich persönlich glaube: Nein.
Zusätzlich gibt es auch noch - das mag schon fast zynisch anmuten - eine politisch-taktische Komponente. Mit dem vorliegenden Gesetz möchten wir bezüglich der Präimplantationsdiagnostik eine Öffnung. Mit Einbezug des Retterbaby-Artikels gefährden wir diese Öffnung. Wir müssten nämlich - darüber sprechen wir jetzt - Artikel 119 der Bundesverfassung ändern; es käme zur Volksabstimmung, das Fuder wäre überladen, und am Schluss würde man womöglich gar auf Feld eins zurückgeworfen. So glaube ich also, dass es auch aus taktischer Sicht sinnvoll wäre, das Gesetz ohne Retterbaby-Artikel, sprich ohne HLA-Typisierung, zu verabschieden.
Fairerweise möchte ich zum Schluss meiner Rede noch einmal klar betonen, dass in der sozialdemokratischen Fraktion nicht alle meiner Meinung sind. Die SP-Fraktion ist in dieser hochbrisanten Frage gespalten.